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Häufige Fragen

FAQ´s

Häufige Fragen

FAQ´s

1. Einleitung

Erstmals führen wir im Jahr 2023 FAQ ein, damit sich der Interessent einen Eindruck über unseren Service und unseres Arbeitsablaufes verschaffen kann. Sie sind leicht verständlich formuliert und beinhalten die grundsätzlichen Informationen, ohne die rechtliche Komponente anzusprechen. Alles rechtliche, wird in den AGB behandelt. Sollte es nötig werden, werden die FAQ erweitert.

2. AGB

Bitte lesen Sie auch unsere AGB. Bevor Sie bei uns buchen, damit Sie Ihre Fragen an uns richten können. Sollten Sie bereits gebucht haben, haben Sie bereits zugestimmt, dass die AGB Vertragsbestandteil sind, sowie gelesen, verstanden und akzeptiert wurden. Unsere AGB haben ein Inhaltsverzeichnis, damit jeder Interessen die für ihn wichtigsten Punkt schnell findet.

3. Personenbeförderungsgewerbe mit PKW

Am 01.01.2021 erfolgte die gesetzliche Zusammenlegung vom Taxi- und Mietwagengewerbe mit Beistellung eines Fahrers zu einem gemeinsamen Gewerbe, welches -Personenbeförderung mit PKW- genannt wird. Zuvor hatten Mietwagen in Graz ein Vormerkkennzeichen mit der Endung MW für Mietwagen. Die Übergangsfrist ist mit Ende August 2021 abgelaufen. Ab September 2021 mussten alle Mietwagen mit Beistellung eines Fahrers, so auch unsere Stretchlimousinen, ein Taxi Kennzeichen mit der Endung TX führen. Unsere Stretchlimousinen unterliegen der Ausnahme, dass diese keinen Fahrpreisanzeiger und auch kein Dachschild montiert haben müssen, sowie unterliegen unsere Stretchlimousinen auch nicht dem Taxitarif. Die Preise für unsere Stretchlimousinen werden weiterhin von uns kalkulatorisch ermittelt, so wie wir es seit dem Jahr 1997 handhaben.

4. Ablauf einer unverbindlichen Preisanfrage /verbindlichen Buchung in Stichworten

4.1. Telefonisch
1. Der Kunde kontaktiert uns
2. Es gibt zwei Möglichkeiten wie wir auf eine telefonische unverbindliche Preisanfrage antworten.
a. Wenn uns der Anruf im Büro ereilt: Wir beraten den Kunden, nehmen die fahrtrelevanten Daten auf, um den Preis zu berechnen, die Verfügbarkeit zu prüfen und senden dem Kunden ein schriftliches Angebot sowie alle zusätzlichen Informationen per E-Mail oder über einen Nachrichtenddienste (z.B. Whats App). Der Kunde hat die Möglichkeit es bei einer unverbindliche Preisanfrage zu belassen und bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt eine verbindliche Buchung schriftlich vorzunehmen. Eine mündliche Buchung muss schriftlich bestätigt werden.
b. Wenn uns der Anruf unterwegs ereilt: Wir beraten den Kunden, jedoch bitten wir den Kunden unser Anfrageformular für eine unverbindliche Preisanfrage zu verwenden, damit wir einerseits die benötigten Infos erhalten und sobald das Büro wieder besetzt ist, ein unverbindliches Angebot erstellen und senden können. Der Link zu unserem Formular für eine -Unverbindliche Preisanfrage- wird über einen Nachrichtenddienste (z.B. Whats App) versendet. Das Angebot und alle zusätzlichen Informationen werden per E-Mail oder einem Nachrichtenddienste (z.B. Whats App) gesendet. Der Kunde hat die Möglichkeit es bei einer unverbindliche Preisanfrage zu belassen und bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt eine verbindliche Buchung schriftlich vorzunehmen. Eine mündliche Buchung muss schriftlich bestätigt werden. Bei einer Spontanbuchung handeln und reagieren wir sofort und gehen wie im Punkt -14. Verbindliche spontane Buchung einer Personenbeförderung- beschrieben, vor.
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3. Bei beiden Möglichkeiten fragen wir unmissverständlich, ob der Kunde unser Angebot annehmen möchte. Folgende Möglichkeiten entstehen für den Kunden.
a. Der Kunde antworten mit nein! => Es kommt kein Vertrag zustande. Wir beraten den Kunden gerne und beantworten alle Fragen. Es werden keine persönlichen Daten aufgenommen und wir senden KEINE Buchungsbestätigung und KEINE Rechnung.
b. Der Kunde antworten mit ja oder mit einer sinngemäßen oder gleichwertigen Antwort! => Es kommt ein verbindlicher, rechtsgültiger Vertrag zustande und wir fahren weiter fort.
4. Wenn der Kunde mit JA geantwortet hat, werden die persönlichen Daten aufgenommen, sofern wir diese noch nicht erhalten haben. Wir beraten den Kunden weiter und beantworten alle Fragen. Eine mündliche Willensübereinkunft muss jedenfalls schriftlich bestätigt werden.
5. Der Kunde erhält direkt nach der Angebotsannahme eine E-Mail oder Nachricht über einen Nachrichtenddienste (z.B. Whats App), welche als Vorabbestätigung der verbindlichen Buchung dient, mit dem Hinweis, dass die Buchungsbestätigung und die Rechnung in den nächsten Tagen per E-Mail zugestellt werden und wir weisen noch einmal darauf hin, dass die AGB Vertragsbestandteil sind. Wir weisen explizit darauf hin, dass bei einer Stornierung Kosten anfallen, auch in dem Wissen, dass diese Kosten bereits in den AGB vermerkt sind.
6. Die Buchungsbestätigung und die Rechnung werden im Normalfall direkt nach dem Versenden der Vorabbestätigung und 72h nach der Angebotsannahme an den Kunden elektronisch versendet und der Kunde erhält zusätzlich eine Nachricht über einen Nachrichtenddienste (z.B. Whats App), dass die Buchungsbestätigung und Rechnung soeben per E-Mail versendet wurden.
7. Sollte beim Kunden widererwarten keine E-Mail mit der Rechnung und der Buchungsbestätigung angekommen sein, dann bitten wir den Kunden darum, uns das mitzuteilen, damit wir diese erneut senden können.
4.2. Schriftlich
1. Die schriftliche unverbindliche Preisanfrage des Kunden erreicht uns über ein Kommunikationsmittel
2. Wenn die darin enthaltenen Informationen unzureichend sind, um einen Preis berechnen zu können, senden wir dem Kunden den Link zu unserem Formular -Unverbindliche Preisanfrage- auf unserer Website https://limousinen-graz.at/kontakt/, damit wir alle benötigten Daten für ein ausführliches Angebot erhalten.
3. Im Normalfall erhalten wir die Anfrage vom Kunden über unser Anfrageformular.
4. Wir berechnen den Preis und der Kunde erhält ein schriftliches Angebot. Wir weisen nochmals auf die AGB hin und informieren den Kunden, dass diese Vertragsbestandteil sind und wir fragen, ob unser Angebot angenommen werden möchte. Es entstehen zwei Möglichkeiten.
a. Der Kunde antworten mit nein! => Es kommt kein Vertrag zustande. Wir beraten den Kunden gerne und beantworten alle Fragen. Es werden keine persönlichen Daten aufgenommen. Wir senden KEINE Buchungsbestätigung und KEINE Rechnung.
b. Der Kunde antworten mit ja oder mit einer sinngemäßen oder gleichwertigen Antwort! => Es kommt ein verbindlicher, rechtsgültiger Vertrag zustande und wir fahren weiter fort.
5. Wenn der Kunde mit -JA- antwortet, werden die persönlichen Daten aufgenommen. Wir beraten den Kunden weiter und beantworten alle Fragen.
a. Wenn der Kunde nach Erhalt des Angebotes die verbindliche Buchung telefonisch vornehmen möchte, gehen wir wie im vorangegangenen Punkt -Telefonisch- ab Ziffer 5 vor.
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6. Der Kunde erhält direkt nach der Angebotsannahme eine E-Mail oder Nachricht über einen Nachrichtenddienste (z.B. Whats App), welche als Vorabbestätigung der verbindlichen Buchung dient, mit dem Hinweis, dass die Buchungsbestätigung und die Rechnung in den nächsten Tagen per E-Mail zugestellt werden und wir weisen noch einmal darauf hin, dass die AGB Vertragsbestandteil sind. Wir weisen explizit darauf hin, dass bei einer Stornierung Kosten anfallen, auch in dem Wissen, dass diese Kosten bereits in den AGB vermerkt sind.
7. Die Buchungsbestätigung und die Rechnung werden versendet und der Kunde erhält eine Nachricht über einen Nachrichtenddienste (z.B. Whats App), dass die Buchungsbestätigung und Rechnung soeben per E-Mail versendet wurden.

5. Inhalt der Vorabbestätigung

Verbindliche Buchung
Ich bedanke mich für Ihre verbindliche Buchung.
Das ist eine Vorabbestätigung Ihrer soeben getätigten verbindlichen Buchung unseres Services. Auf die AGB haben wir Sie bereits vor Ihrer verbindlichen Buchung in unserem Angebot hingewiesen oder Sie haben bereits bei Ihrer schriftlichen Anfrage über unser Anfrageformular bestätigt, dass Sie die AGB gelesen haben und zugestimmt, dass diese Vertragsbestandteil bei einer verbindlichen Buchung sind. Aufgrund Ihrer Zustimmung zu einer verbindlichen Buchung, haben wir Ihre persönlichen Daten aufgenommen. Bei einer reinen Preisanfrage, teilen wir nur den Preis mit, ohne die persönlichen Daten zu erfragen! Sie haben auf die Frage, ob Sie buchen wollen, mit JA geantwortet oder sind auf uns zugekommen, um die verbindliche Buchung vorzunehmen. Hierzu finden Sie eine genau Erläuterung in unseren AGB. Die Rechnung und eine detaillierte Buchungsbestätigung werden Ihnen in den nächsten Tagen per E-Mail zugestellt. Zusätzlich senden wir eine Nachricht über einen Nachrichtenddienste (z.B. Whats App), damit Sie darüber informiert sind, dass dieses E-Mail zugestellt wurde. Auch der Spam- Junkmail Ordner ist ein Posteingangsordner und es ist jedenfalls zu überprüfen, ob unsere E-Mail sich eventuell dorthin verirrt hat, wenn im Posteingangsordner unsere E-Mail nicht zu finden ist. Sollte dennoch keine E-Mail bei Ihnen angekommen sein, senden wir diese auf Nachfrage gerne noch einmal. Zur nochmaligen Erinnerung, unser AGB finden Sie unter https://limousinen-graz.at/agb-2/. Die AGB sind in jedem Fall gültig, ob diese von Ihnen gelesen werden oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Die AGB sind Bestandteil des mit uns geschlossenen Vertrages. Ein rechtsgültiger Vertrag ist zwischen Ihnen und uns durch Ihre aktive verbindliche Buchung zustande gekommen. Um diesen Vertrag aufzulösen, ist die Intervention der Vertragsparteien notwendig. Eine schriftliche Stornierung ist dafür nötig. Wir stornieren im Normalfall keine Verträge denn wir möchten unseren Service durchführen. Bei einer Stornierung von Ihnen fallen jedenfalls Kosten an, über die wir mit den AGB bereits aufgeklärt haben. Des Weiteren mussten Sie bekannt geben, ob eine Sachwalterschaft besteht oder nicht, um eine verbindliche Buchung überhaupt vornehmen zu dürfen. Sollte eine Sachwalterschaft bestehen, darf uns diese Information nicht vorenthalten werden.
Aktionspreise, Sonderpreise und rabattierte Preise ändern sich zu aktuell gültigen Normalpreisen, wenn eine Änderung der Daten für die Personenbeförderung vorgenommen wird.
Änderungen bitte nur schriftlich über eines unserer Kommunikationsmittel bekannt geben. Änderungen sind nur dann gültig, wenn sie von uns bestätigt wurden.
Sollten Fragen auftauchen, sind wir per E-Mail, telefonisch oder über diverse Nachrichtenddienste (z.B. Whats App) erreichbar und beantworten diese sehr gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Deisting Roman
Stretch-Limousinen Graz seit 1997
-Mit uns fahren Sie am längsten-

6. Fahrzeugauswahl und Preise

Der Kunde hat eine sehr große Auswahl verschiedener Farben und Marken bei unseren Fahrzeugen. Die Preise für die Fahrzeuge werden kalkulatorisch anhand firmeninterner Zahlen ermittelt, um für jeden Kunden einen bestmöglichen Preis ermitteln zu können. Es liegt uns fern unseren Kunden überteuerte Preise anzubieten. Was wir jedoch auch nicht machen, sind Dumpingpreise, denn wir bieten eine sehr hohe Qualität und einen perfekten Service, mit unseren Fahrzeugen und unseren Chauffeuren. Ohne die peinlichst genau ermittelten Preise, ist es uns nicht möglich unseren hohen Standard aufrechtzuhalten. Wir sind zugleich einer der ersten Stretchlimousinenanbieter österreichweit und der erste Stretchlimousinenanbieter in der Steiermark. Wir führen seit 1997 entgeltliche Personenbeförderungen durch. Wir lieben das was wir tun und das kommt unseren Kunden zu Gute. Die Leidenschaft steht bei uns an oberster Stelle und wenn unsere Kunden zufrieden sind, sind es auch wir. Da unser Fuhrpark immer wieder erneuert wird, ist auf unserer Website www.limousinen-graz.at/unternehmen/ die aktuelle Auswahl unseres Fuhrparks einzusehen.

7. Personenanzahl/Gäste in einer Stretchlimousine

Lt. österreichischem Gesetzt dürfen in einer Stretchlimousine bis zu acht Personen chauffiert werden. Es werden hier absolut KEINE Ausnahmen gemacht.

8. Viel gestellte Fragen

8.1. Dürfen 9 oder mehr Personen mitfahren?
Nein. Eine Stretchlimousine ist ein PKW. In einem PKW dürfen lt. Gesetz max. acht Personen mitfahren. Stretchlimousinen die mehr als acht Personen mitnehmen dürfen gibt es de facto nicht. Fahrzeuge die mehr als acht Personen mitnehmen dürfen, bezeichnet mal langläufig als Busse. Eine Stretchlimousine ist ein PWK jedoch kein Bus.
Alternative Möglichkeiten zur Beförderung von mehr als acht Personen, können bei uns erfragt werden. Wenn wir bei der unverbindlichen Preisanfrage des Kunden über die Personenanzahl informiert werden, teilen wir bei unserer Antwort die verschiedenen Möglichkeiten mit, welche wir für eine Personenbeförderungen von mehr als acht Personen anbieten können.
8.2. Dürfen im Hummer 9 oder mehr Personen mitfahren?
Nein. Eine Stretchlimousine ist ein PKW. In einem PKW dürfen lt. Gesetz max. acht Personen mitfahren. Stretchlimousinen die mehr als acht Personen mitnehmen dürfen gibt es de facto nicht. Fahrzeuge die mehr als acht Personen mitnehmen dürfen, bezeichnet mal langläufig als Busse. Eine Stretchlimousine ist ein PWK jedoch kein Bus. Alternative Möglichkeiten zur Beförderung von mehr als acht Personen, können bei uns erfragt werden. Wenn wir bei der unverbindlichen Preisanfrage des Kunden über die Personenanzahl informiert werden, teilen wir bei unserer Antwort die verschiedenen Möglichkeiten mit, welche wir für eine Personenbeförderungen von mehr als acht Personen anbieten können.
8.3. Kann einer vorne sitzen?
Diese Frage wird meist gestellt, weil Kunden der Meinung sind, dass durch diesen findigen Trick plötzlich neun Personen in einer Stretchlimousine mitfahren dürfen. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass max. acht Personen in einer Stretchlimousine mitfahren dürfen. Wenn nun eine zusätzliche Person am Beifahrersitz sitzt, würden neuen Personen mitfahren und das ist nicht erlaubt. Demnach ist diese Frage grundsätzlich mit einem klaren -Nein- zu beantworten, denn nicht nur, dass es für den Kunden keinen Sinn macht, wenn am Beifahrersitz eine weitere Person sitzt, hat der Chauffeur meist sein privates und firmeneigenes Equipment dort aufbewahrt. Deswegen und aufgrund der Tatsache, dass viele Stretchlimousinen nicht einmal einen Beifahrersitz eingebaut haben, ist es von uns aus nicht gestattet, vorne auf der Beifahrerseite zu sitzen oder mitzufahren.
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8.4. Kann man eine Ausnahme machen?
Nein, leider nicht, denn wenn uns die Polizei aufhält, müssen so viele Personen aussteigen, sodass sich nur mehr acht Fahrgäste in der Stretchlimousine befinden. Der Chauffeur bekommt eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein und Fahren ohne Zulassung. Der Firmeninhaber erhält ebenfalls eine Anzeige. Der B-Führerschein gilt für den Transport von max. acht Personen aber auch nur dann, wenn das Fahrzeug genügend Sitzplätze und Rückhaltesystem/Gurte aufweist, was bei unseren Stretchlimousinen der Fall ist. Die nächste Stufe wäre der D-Schein, sprich der Busführerschein. Mit dem ist das Lenken von Bussen erlaubt. Eine Stretchlimousine kann nicht als Bus zugelassen werden. Ein Bus muss mehrere Merkmale aufweisen. Ein Beispiel sei genannt, ein Bus muss eine Einstiegshöhe von mindestens 2m von der Bodenplatte des Fahrzeuges bis zum Fahrzeugdach aufweisen. Das ist beim besten Willen bei keiner Stretchlimousine, die in Österreich zugelassen ist, der Fall.
8.5. Wann erhalte ich meine Buchungsbestätigung und Rechnung?
Die Buchungsbestätigung und Rechnung werden dem Kunden in den Folgetagen nach der getätigten verbindlichen Buchung auf die von ihm bekannt gegebene E-Mail Adresse zugesendet. Meist passiert dies jedoch direkt am Folgetag der getätigten verbindliche Buchung. Es kann vorkommen, dass die Buchungsbestätigung und Rechnung auch am selben Tag gesendet werden. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und der Rechnung erhält der Kunde auch eine Nachricht über einen Nachrichtendienst (z.B. Whats App), damit er darüber informiert ist, dass die Buchungsbestätigung und Rechnung soeben versendet wurden. Bei spontanen verbindliche Buchungen, für eine Personenbeförderung mit Stretchlimousinen, welche am selben Tag durchgeführt werden sollen, kann es aufgrund der Kurzfristigkeit vorkommen, dass die Buchungsbestätigung nur über einen Nachrichtendienst (z.B. Whats App) gesendet wird. Die Personenbeförderung wird wie gebucht durchgeführt.

9. Kindersitz und Sitzerhöhung

Seit der Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagengewerbes am 01.01.2021 zu einem Gewerbe, dem Personenbeförderungsgewerbe mit PKW, sind auch Stretchlimousinen zu Taxis geworden. Für Taxi gilt eine Ausnahmegenehmigung und es ist lt. Betriebsordnung nicht vorgeschrieben einen Kindersitz zu verwenden.
Wenn der Kunde jedoch einen Kindersitz oder eine Sitzerhöhung mitbringen und verwenden möchten, kann das gerne gemachen werden. In der Stretchlimousine befinden sich Dreipunktgurte sowie auch Bauchgurte. Bei Bauchgurten ist die Verwendung von Sitzerhöhungen nicht notwendig. Die Entscheidung in einer Stretchlimousine einen Kindersitz zu montieren, obliegt dem Kunden. Wir weisen darauf hin, dass wir zu jeder Zeit langsamer als erlaubt, sicher, defensiv und vorausschauend mit den Stretchlimousinen fahren. Wir teilen mit, dass das Risiko sehr gering bis nicht vorhanden ist, sich in einer Stretchlimousine zu verletzen. Die Zeit die zur Montage der Kindersitze und der ordnungsgemäßen Befestigung selbiger benötigt wird, geht von der Buchungsdauer ab.

10. Fahrtgeschwindigkeit und Strecke

Grundsätzlich hält sich der Chauffeur an die Anweisung des Firmeninhabers und wählt die Fahrtgeschwindigkeit und die Fahrtstrecke um von A nach B zu gelangen, wie er es vom Firmeninhaber bei der Einschulung erklärt bekommen hat. Unsere Chauffeure sind sehr gut geschult und wissen, aufgrund ihrer Einschulung, was sie wie zu tun haben. Wir wählen die Geschwindigkeit so, dass der Kunde die Fahrmanöver und die Geschwindigkeit kaum wahrnimmt, denn alle unsere Kunden sollen in angenehmer und absolut sicherer Atmosphäre zum Ziel gebracht werden. In Zahlen ausgedrückt, heißt das, dass die Chauffeure um bis zu 20km/h langsamer fahren, als die maximal erlaubte Geschwindigkeit. Durch die reduzierte Geschwindigkeit und die vorausschauende Fahrweise unserer Chauffeure können unsere Gäste die Personenbeförderung, ohne hastige Manöver, genießen. Der Kunde darf keinen Einfluss darauf nehmen, wie und wo mit der Stretchlimousine zu fahren ist, denn die Verantwortung über Chauffeur, Fahrzeug und Kunden, liegt beim Firmeninhaber.

11. Persönliche Daten und Daten für die Personenbeförderung

Persönliche Daten
Anrede: Titel: Vorname und Nachname:
Straße und Nr. PLZ und Ort:
Telefonnummer: E-Mail: Geburtsdatum: Daten für die Personenbeförderung
Anlass: Art der Fahrt:
Auftragsdatum: Abholzeit: Abholadresse: Zwischenstopp: Zieladresse: Buchungsdauer: Fahrzeug: Wie möchten Sie kontaktiert werden?:
Wünschen Sie eine Retourfahrt?
Wenn ja, welche Abholzeit:
Die persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt und NICHT an Dritte weitergegeben. Die persönlichen Daten werden nur im Falle einer verbindlichen Buchung erfragt. Die Daten für die Personenbeförderung werden dazu benötigt, um den Fahrtpreis für die Personenbeförderung berechnen zu können. Ohne diese Daten ist die Berechnung eines Fahrpreises unmöglich. Auch die Verfügbarkeit des gewünschten Fahrzeuges wird mitgeteilt, wenn wir die gesamten Daten für die Personenbeförderung erhalten haben.

12. Musik

In unseren Stretchlimousinen sind sehr gute HiFi-Anlagen verbaut. Alle Radios verfügen über Bluetooth. Das Abspielen von CDs ist nicht möglich, da unsere Radios kein CD Fach besitzen. Der Kunde kann seine Musik per Bluetooth oder mittels eines USB Sticks o.ä. auf das Radio übertragen. Unsere Empfehlung ist jedoch, dass ein Smartphone mit dem Radio per Bluetooth verbunden wird. Unsere Chauffeure helfen sehr gerne dabei das Smartphone mit dem Radio zu verbinden. Der Kunde kann dann seine Lieblingsmusik selber abspielen. Wir bitten um Verständnis, dass wir grundsätzlich keine Musik anbieten, denn das ist uns gesetzlich nicht gestattet. Bei der AKM kann sich der Kunde gerne darüber genau informieren. https://www.akm.at.

13. Newsletter, Aktionen und Angebote

Wir haben immer wieder Aktionen und spezielle Angebote im Programm. Diese sind nicht nur auf unserer Website https://limousinen-graz.at/aktionen/ sondern auch per E-Mail Newsletter erhältlich. Hierzu reicht eine Anmeldung bei unserem Newsletter. Verschiedene Aktionen werden ausschließlich über den Newsletter bekannt gegeben. Im Footer auf unserer Website finden sie die Newsletteranmeldung www.limousinen-graz.at. Bei einer erstmaligen Buchung und der Bekanntgabe der E-Mail Adresse, wird der Kunde automatisch beim Newsletter angemeldet. Bei Erhalt des Newsletters, kann sich der Kunde direkt im Newsletter vom Verteiler abmelden.
13.1. Häufigkeit des Newsletters
Wir werden maximal einen Newsletter pro Monat versenden.
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13.2. Abmeldung vom Newsletter
Bei jedem erhaltenen Newsletter kann man sich über einen Link im Newsletter davon abmelden. Alle Kundendaten, die zum Senden eines Newsletters erforderlich sind, werden gelöscht und der Kunde erhält keinen weiteren Newsletter von uns.

14. Bildmaterial und Fotos

Für angefertigtes Bildmaterial holen wir uns die mündliche Zustimmung von unseren Kunden bei der Anfertigung des Bildmaterials ein, diese Bilder für unsere öffentlichen Kanäle, welche wir als Werbung nutzen, verwenden zu dürfen. Wenn kein Fotomaterial angefertigt werden soll oder darf, sehen wir selbstverständlich davon ab, Fotos unserer Gäste zusammen mit den Stretchlimousinen anzufertigen. Wir kommen selbstverständlich dem Wunsch unserer Kunden nach und fertigen kein Foto an. Wir bitten um Verständnis, dass wir angefertigtes Bildmaterial nicht versenden. Es kann jeder Zeit, sofern es verwendet wurde, von unseren Medien heruntergeladen werden. Selbstverständlich hat der Kunde das Recht im Nachhinein seine Zustimmung zu widerrufen. Wir werden umgehend das Bildmaterial entfernen.

limousine graz
Ansprechperson

Roman Deisting

Adresse

Harter Straße 91
8053 Graz

Kontakt

+43 699 19 59 05 05
info@startaxi.at

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