1 AGB
Alle vorherigen Fassungen unserer AGB sind, für alle verbindlichen Buchungen die ab dem 01.03.2023 bei uns eingehen, ungültig. Für alle verbindlichen Buchungen, die ab dem 01.03.2023 bei uns eingehen, sind diese AGB Vertragsbestandteil. Alle bereits getätigten verbindlichen Buchungen und bestehende Verträge bleiben von dieser Änderung unberührt. Für alle verbindlichen Buchungen die bis zum 28.02.2023 bei uns eingehen, gilt die vorherige Fassung. Wir bitten alle Kunden sich ein wenig Zeit zu nehmen, um unsere AGB durchzulesen. Viele Fragen können so schon im Vorfeld unbürokratisch beantwortet werden. Wir haben die AGB so geschrieben, dass diese für jeden leicht verständlich und nachvollziehbar sind. Alle unsere Modalitäten sind genau beschrieben. Zur Vereinfachung der Themensuche haben wir ein Inhaltsverzeichnis hinzugefügt.
Die AGB nicht zu lesen bedeutet NICHT, dass diese nicht gelten! Sie sind JEDENFALLS Vertragsbestandteil JEDER Buchung unseres Personenbeförderungsservice!
Die AGB sind jedenfalls Bestandteil jedes Vertrages der zwischen uns, Fa. Roman Felix Deisting und dem jeweiligen Kunden, geschlossenen wird. Der Kunde hat die Möglichkeit einen Vertrag mit uns ausnahmslos schriftlich, über alle von uns angebotenen Kommunikationswege abzuschließen. Wir bevorzugen und begrüßen es, wenn die Anfrage über unser angebotenes Formulare -Unverbindliche Preisanfragen- www.limousinen-graz.at/kontakt/ getätigt wird.
Die AGB gelten so wie sie geschrieben sind. Eine andere Auslegung, Meinung oder gar Verdrehung des Geschriebenen, ganz oder nur teilweise, ist keinesfalls vorgesehen. Bei Unklarheiten, klärt der Inhaber Deisting Roman gerne auf, damit die transportierten Informationen in den AGB richtig verstanden werden. Wenn etwas unklar formuliert wurde, werden wir den betroffenen Absatz jedenfalls nachbessern. Wir ziehen es vor, dass unsere AGB für JEDEN leicht verständlich sind, denn es liegt uns fern, verwirrende Formulierungen oder Fremdwörter zu verwenden. So entsteht keinesfalls ein Nachteil für unsere Kunden.

1 AGB
Alle vorherigen Fassungen unserer AGB sind, für alle verbindlichen Buchungen die ab dem 01.03.2023 bei uns eingehen, ungültig. Für alle verbindlichen Buchungen, die ab dem 01.03.2023 bei uns eingehen, sind diese AGB Vertragsbestandteil. Alle bereits getätigten verbindlichen Buchungen und bestehende Verträge bleiben von dieser Änderung unberührt. Für alle verbindlichen Buchungen die bis zum 28.02.2023 bei uns eingehen, gilt die vorherige Fassung. Wir bitten alle Kunden sich ein wenig Zeit zu nehmen, um unsere AGB durchzulesen. Viele Fragen können so schon im Vorfeld unbürokratisch beantwortet werden. Wir haben die AGB so geschrieben, dass diese für jeden leicht verständlich und nachvollziehbar sind. Alle unsere Modalitäten sind genau beschrieben. Zur Vereinfachung der Themensuche haben wir ein Inhaltsverzeichnis hinzugefügt.
Die AGB nicht zu lesen bedeutet NICHT, dass diese nicht gelten! Sie sind JEDENFALLS Vertragsbestandteil JEDER Buchung unseres Personenbeförderungsservice!
Die AGB sind jedenfalls Bestandteil jedes Vertrages der zwischen uns, Fa. Roman Felix Deisting und dem jeweiligen Kunden, geschlossenen wird. Der Kunde hat die Möglichkeit einen Vertrag mit uns ausnahmslos schriftlich, über alle von uns angebotenen Kommunikationswege abzuschließen. Wir bevorzugen und begrüßen es, wenn die Anfrage über unser angebotenes Formulare -Unverbindliche Preisanfragen- www.limousinen-graz.at/kontakt/ getätigt wird.
Die AGB gelten so wie sie geschrieben sind. Eine andere Auslegung, Meinung oder gar Verdrehung des Geschriebenen, ganz oder nur teilweise, ist keinesfalls vorgesehen. Bei Unklarheiten, klärt der Inhaber Deisting Roman gerne auf, damit die transportierten Informationen in den AGB richtig verstanden werden. Wenn etwas unklar formuliert wurde, werden wir den betroffenen Absatz jedenfalls nachbessern. Wir ziehen es vor, dass unsere AGB für JEDEN leicht verständlich sind, denn es liegt uns fern, verwirrende Formulierungen oder Fremdwörter zu verwenden. So entsteht keinesfalls ein Nachteil für unsere Kunden.
2 Allgemein
Unsere AGB dienen dazu, unsere Hauptdienstleistung
DIE PERSONENBEFÖRDERUNG
zu regulieren. Wenn ein Kunde die AGB nicht liest, hebt dieses Verhalten keinesfalls die Gültigkeit oder Wirksamkeit der AGB auf. Die AGB gelten auch dann, wenn unsere Fahrzeuge für andere Dienstleistungen als für die Personenbeförderung gebucht werden, wie z.B. für eine Ausstellung usw. In unseren AGB wird nicht gegendert, denn es gibt Regeln für die deutsche Sprache, an die wir uns halten und würde das das Lesen und das Verständnis für das Gelesene ungemein erschweren. Alle Geschlechter dürfen sich gleichermaßen angesprochen fühlen, da wir die uns in der glücklichen Lage befinden die 3. Person Plural der deutschen Grammatik richtig anwenden zu können. Die Person die eine Personenbeförderung bei uns bucht, ist auch dafür verantwortlich, dass alle Mitfahrer den Inhalt der AGB kennen. Jeder Interessent und Kunde wird hinreichend, bevor eine Willensübereinkunft/verbindliche Buchung zustande kommt, darüber informiert, dass die AGB Vertragsbestandteil sind. Das Inhaltsverzeichnis ist leicht zu bedienen. Die AGB können heruntergeladen werden und das Inhaltsverzeichnis ist mit einem Hyperlink versehen, sodass man direkt zu dem Punkt springen kann, den man anklickt, ohne scrollen zu müssen.
3 Firmendaten
3.1. Büro
Name: Fa. Roman Felix Deisting Tel: +43 699 / 1959 0505 WKO: Mitglied der WKO Adresse: Gaswerkstraße 47/4, 8020 Graz UID-NR: ATU69764203 Website: www.limousinen-graz.at
Im Firmenbuch eingetragen als: Stretch-Limousinen Deisting e.U
Firmenbuchnummer: FN437104a
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3.2. Garage
Adresse: Harter Straße 91,8053 Graz
4 Kontodaten
Bank: Steiermärkische Sparkasse
Kontoinhaber: Stretch-Limousinen Deisting e.U.
IBAN: AT122081500040609067
BIC: STSPAT2GXXX Verwendungszweck: Rechnungsnummer
5 Betriebsordnung
Es gelten die jeweiligen Betriebsordnungen
5.1. Landesbetriebsordnung
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000266
sowie die
5.2. Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007383&ShowPrintPreview=True
in der jeweils gültigen Fassung, und unsere
5.3. AGB
Zusätzlich sind die von uns verfassten AGB Vertragsbestandteil.
6 Über uns
- Wir sind der erste gewerbliche Stretchlimousinenanbieter in der Steiermark. In Österreich zählen wir zu einer der ersten Unternehmen, welche Stretchlimousinen anbieten. Heute sind wir der am längsten existierende Anbieter von Stretchlimousinen in Österreich. Kein anderer kann auf eine so lange Firmengeschichte zurückblicken wie wir. Seit 1997 führen wir das Gewerbe der Personenbeförderungen durch und wir lieben das was wir tun. Vielleicht ist das unser Erfolgsgeheimnis, wir wissen es nicht. Jedenfalls kommt unsere langjährige Erfahrung unseren Kunden zu Gute. Die Leidenschaft steht bei uns an oberster Stelle und wenn unsere Kunden zufrieden sind, sind es auch wir.
7 Begrifferklärung
7.1. Vertragspartnerbezeichnung
7.1.1. Dienstleister
In diesen AGB wird die Firma Roman Felix Deisting und alle Partnerfirmen zusammenfassend als -WIR- oder -UNS- bezeichnet.
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7.1.2. Leistungsempfänger
Der Leistungsempfänger wird in diesen AGB als -KUNDE- bezeichnet. Auch Interessenten, welche nur eine unverbindliche Preisauskunft unserer Dienstleistung wünschen, werden der Einfachheit halber als -KUNDE- bezeichnet.
7.2. Buchung
Worte wie fixieren, reservieren, vorreservieren, vorbestellen und alle anderen Worte die der Definition des Wortes -BUCHEN- oder dem Ausspruch -ICH MÖCHTE BUCHEN- gleichkommen, haben selbstverständlich die gleiche Bedeutung wie das Wort buchen selbst. Diese Wortwahl beschreibt den Willen des Kunden eine Buchung zu tätigen. Eine andere logische Annahme ist aufgrund der Definition dieser Worte nicht möglich. Die Angebotsannahme muss schriftlich erfolgen.
7.3. Spontane verbindliche Buchung
Als spontane verbindliche Buchungen sind solche Buchungen zu verstehen, bei denen unverzüglich ein Fahrzeug vom Kunden benötigt wird. Spontane verbindliche Buchungen sind möglich, sofern der Kunde unserem Angebot schriftlich zustimmt. Ein dementsprechendes vereinfachtes Angebot wird dem Kunden über einen Nachrichtenddienste (z.B. Whats App) zugesendet. Wenn der Kunde diesem Angebot zustimmt, entsteht eine Willensübereinkunft und wir führen die Personenbeförderung durch. Der Ablauf einer spontanen verbindliche Buchung ist einer normalen verbindliche Buchung vom Inhalt her gleich.
7.4. Körberlgeld
Das Körberlgeld ist als Gebühr zu verstehen die der Kunde zu entrichten hat, wenn er selber Getränke mitbringt und diese auch in unseren Fahrzeugen konsumiert. Die Preisliste für mitgebrachte Getränke ist auf unserer Website https://limousinen-graz.at/wp-content/uploads/2023/01/Getraenkekarte-2023-scaled.jpg veröffentlicht. Im Körberlgeld sind folgende Kosten prozentual hineingerechnet. Gewinnentgang durch den Nichtverkauf eigener Getränke.
Reinigung der Gläser inklusive, Wasser, Strom, Reinigungsmittel sowie Abnutzung des Geschirrspülers.
Arbeitszeit, um die Gläser zum Firmenstandort und wieder zur Halle/Garage zu bringen.
Arbeitszeit für die Bestückung und das Ausräumen des Geschirrspülers.
Abnutzung und Strom für die Gläserpoliermaschine.
Abnutzung des Fahrzeuges für den Transport der Gläser zwischen Garage und dem Firmensitz.
Arbeitszeit des Chauffeurs, die Bar mit frischen Gläsern zu bestücken und die Bar zu reinigen.
7.5. Fahrzeuge
Der Begriff Fahrzeuge steht für das vom Kunden gebuchte Fahrzeug und bezieht sich insbesondere auf unsere Stretchlimousinen, aber dennoch auf alle in unserm Fuhrpark befindlichen Fahrzeuge.
8 Verpflichtungen der Vertragspartner
8.1. Allgemein
Die Vertragspartner sind wir als Anbieter der Dienstleistung und der Kunde, welcher unsere Dienstleistung in Anspruch nimmt.
8.2. Pflichten von Fa. Roman Felix Deisting
Wir sind grundsätzlich dazu verpflichtet, den Auftrag insofern korrekt durchzuführen, indem wir, je nach gebuchtem Auftrag, ein oder mehrere Fahrzeuge zum genannten Datum, Uhrzeit und Ort pünktlich entsenden, damit der vom Kunden gebuchte Auftrag durchgeführt werden kann. Abweichungen die durch höhere Gewalt oder andere Umstände auftreten können, sind in den AGB beschrieben.
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8.3. Pflichten des Kunden
Der Kunde, welcher eine Personenbeförderung in Auftrag gegeben hat, hat die Pflicht allen Mitfahrern unsere AGB näher zu bringen. Sollte dies nicht geschehen, besteht zwar kein Nachteil für den Kunden und die Mitfahrer, jedoch sind die AGB gültig, denn diese sind Vertragsbestandteil, worauf der Kunde mehrmals hingewiesen wurde und/oder diese auch beim Absenden der unverbindlichen Preisanfrage sogar mit einem Haken bestätigt hat. Des Weiteren ist die Pflicht des Kunden den vereinbarten Betrag auf unser Konto zu überweisen. Der Kunde hat außerdem die Pflicht die Daten der Buchungsbestätigung zu überprüfen, es gelten die Daten der Buchungsbestätigung die der Kunde zuletzt von uns erhalten hat. Der Kunde ist in letzter Instanz für die Richtigkeit der Daten in der Buchungsbestätigung verantwortlich. Weitere Rechte und Pflichten sind in den AGB beschrieben.
8.3.1. Beschädigungen
Der direkte Vertragspartner ist dazu verpflichtet für alle Schäden aufzukommen, welche er oder die Mitfahrer bei der gebuchten Personenbeförderung am Fahrzeug verursachen. Sollten die Mitfahrer, aus welchen Gründen auch immer, nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, muss unser direkter Vertragspartner für entstandene Schäden aufkommen. Sollte es zu solch einer Situation kommen, in der unser Vertragspartner zur Begleichung der Schäden herangezogen werden muss, dann hat dieser die Möglichkeit den entstandenen Schaden beim Verursacher zu regressieren. Wenn es uns nicht möglich ist, weder beim Verursacher noch beim Vertragspartner die Beschädigung geltend zu machen, wird die Angelegenheit angezeigt und vor Gericht gebracht. Das Gericht wird letztinstanzlich entscheiden, wer den Schaden zu tragen hat und Wiedergutmachung leisten muss. Sollte letztgenannter Fall eintreten, werden wir den Schaden im Voraus bezahlen und reparieren lassen. Wir werden jedenfalls die Schadenshöhe zuzüglich Zinsen und Unkosten einklagen.
9 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand Graz gilt zwischen den Vertragsparteien als vertraglich vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.
10. Weisungsrecht des Kunden über Chauffeur und Fahrzeug
Der Kunde hat nur insofern ein Weisungsrecht, indem er die Daten für die Personenbeförderung bei der Buchung angibt. Es besteht KEIN Weisungsrecht über den Chauffeur oder das Fahrzeug, welches der Kunde ausüben könnte. Eine Weisung kann der Chauffeur nur vom Firmeninhaber Roman Deisting erhalten. Der Chauffeur lenkt das Fahrzeug, das Eigentum von Herrn Roman Deisting. Dem Kunden wird KEIN Weisungsrecht über das Eigentum von Herrn Roman Deisting erteilt. Eine Personenbeförderungen wird so durchgeführt, wie sie vom Kunden gebucht wurde. Das Fahrzeug wird bei der verbindlichen Buchung vom Kunden ausgesucht, jedoch obliegt uns die Entscheidung welches Fahrzeug die Personenbeförderung durchführt. Dass wir das Fahrzeug abändern, kann vielerlei Gründe haben, kommt in der Praxis jedoch sehr selten bis nie vor. Mögliche Gründe wären, dass wenn ein anderes Fahrzeug strategisch günstiger unterwegs oder ein Fahrzeug durch irgendeine Verzögerung verhindert ist, dass wir das Fahrzeug abändern. Viele weitere Gründe gibt es, die wir an dieser Stelle nicht aufzählen, sondern Situationsbedingt dem Kunden erklären.
Etwaige Änderungen, die der Kunde wünscht, entsprechen nicht dem Ausdruck einer Weisung, sondern sind faktisch nur eine Änderung der Auftragsdaten und müssen mit dem Inhaber Roman Deisting abgeklärt werden. Nur er kann einem Änderungswunsch zustimmen oder diesen ablehnen, denn nur er hat den Überblick über die Gesamtheit der Buchungen. Des Weiteren wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Chauffeur, durch die Anweisungen des Firmeninhabers, entscheidet welche Strecke mit dem Fahrzeug gefahren wird, denn der Kunde kann nicht abschätzen, wo mit derartigen Fahrzeugen gefahren werden kann und wo nicht, auch wenn er es zu wissen glaubt. Die Verantwortung über das Fahrzeug trägt der Firmeninhaber, deswegen darf auch nur der Firmeninhaber seinem Chauffeur Anweisungen erteilen, wie und wo er zu fahren hat, damit der Chauffeur das Fahrzeug wieder unbeschadet zum Firmenstandort zurückbringt.
11. Fahrzeugauswahl und Preise
Wir haben eine große Auswahl in unserem Fuhrpark. Die Preise für die Fahrzeuge werden kalkulatorisch anhand firmeninterner Zahlen, Daten und Fakten ermittelt, um für jeden Kunden den bestmöglichen Preis ermitteln zu können. Damit wir überhaupt einen Preis ermitteln können, benötigen wir die fahrtrelevanten Daten. Überhöhte Preise und Billigstpreise sowie ungefähre Preise, werden wir dem Kunden keinesfalls mitteilen. Wir bieten eine sehr hohe Qualität und einen perfekten Service, mit unseren Fahrzeugen und unseren Chauffeuren, damit unsere Dienstleistung unvergessen bleibt. Ohne die peinlichst genau ermittelten Preise, ist es uns nicht möglich unseren hohen Standard aufrechtzuhalten. Auf unserer Website https://limousinen-graz.at/galerie-limousinen/ zeigen wir unseren aktuellen Fuhrpark.
12. Fahrtgeschwindigkeit und Strecke
Grundsätzlich hält sich der Chauffeur an die Anweisung des Firmeninhabers und wählt die Fahrtgeschwindigkeit und die Fahrtstrecke um von A nach B zu gelangen, wie er es vom Firmeninhaber bei der Einschulung erklärt bekommen hat. Unsere Chauffeure sind sehr gut geschult und wissen, aufgrund ihrer Einschulung, was sie wie zu tun haben. Wir wählen die Geschwindigkeit so, dass der Kunde die Fahrmanöver und die Geschwindigkeit kaum wahrnimmt, denn alle unsere Kunden sollen in angenehmer und absolut sicherer Atmosphäre zum Ziel gebracht werden. In Zahlen ausgedrückt, heißt das, dass die Chauffeure um bis zu 20km/h langsamer fahren, als die maximal erlaubte Geschwindigkeit. Durch die reduzierte Geschwindigkeit und die vorausschauende Fahrweise unserer Chauffeure können unsere Gäste die Personenbeförderung, ohne hastige Manöver, genießen. Der Kunde darf keinen Einfluss darauf nehmen, wie und wo mit der Stretchlimousine zu fahren ist, denn die Verantwortung über Chauffeur, Fahrzeug und Kunden, liegt beim Firmeninhaber.
13. Aufsichtspflicht
Wir führen mit unseren Fahrzeugen Personen jeden Alters. Die Aufsichtspflicht kann der Chauffeur aufgrund seiner Tätigkeit, das Fahrzeug zu lenken, nicht übernehmen. Das Risiko und die Verantwortung über Kinder bis zum vollendetem 14. Lebensjahr liegt beim Kunden der die Personenbeförderung gebucht hat. Bei einer Kindergruppe muss zwingend eine erwachsene Person mitfahren. Wenn der Kunde dieser Bedingung nicht nachkommt, weisen wir hiermit darauf hin, dass wir die Aufsichtspflicht nicht übernehmen werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden uns im Falle eines negativen Ereignissens schad- und klaglos zu halten.
14. Personenanzahl/Gäste in einer Stretchlimousine
Lt. österreichischem Gesetzt dürfen in einer Stretchlimousine bis zu acht Personen chauffiert werden. Es werden KEINE Ausnahmen gemacht.
15. Unvorhergesehener Ausfall oder Verspätung
15.1. Allgemein
Verschiedene Ereignisse können eintreten in denen ein Fahrzeug ausfällt oder verhindert ist. Bis jetzt ist es noch nicht vorgekommen, dass wir eine Personenbeförderung nicht durchführen konnten, denn unsere Fahrzeuge befinden sich technisch und optisch in einem tadellosen Zustand. Einer höheren Gewalt, sind wir noch nicht zum Opfer gefallen. Es kann jedoch unvorhergesehen etwas kaputt gehen oder ein anderes Ereignis eintreten, sodass ein Fahrzeug dadurch nicht einsatzfähig oder verhindert ist. Bei einem Ausfall oder einer Verhinderung eines Fahrzeuges, werden wir alles daran setzen die Personenbeförderung, wenn auch verspätet, dennoch durchzuführen. Wir informieren den Kunden darüber, dass wir das Fahrzeug für die Personenbeförderung, aufgrund des eingetretenen Umstandes, abändern müssen. Ein Rabatt oder dergleichen, kann in einer derartigen Situation nicht gewährt werden, denn der Aufwand bleibt für uns derselbe. In ständiger Kommunikation mit dem Kunden, werden wir unsere Möglichkeiten anbieten, damit wir unseren Service zur vollen Zufriedenheit für den Kunden durchführen. Der Kunde erklären sich damit einverstanden uns schad- und klaglos zu halten. Wenn in den weiteren Unterpunkten nicht anders beschrieben, führen wir den Auftrag durch.
15.2. Das vom Kunden gewählte Fahrzeug. WICHTIG!
Im Grunde achten wir immer darauf, dass genau das Fahrzeug zur Durchführung des Auftrages herangezogen wird, welches vom Kunden bei der verbindlichen Buchung gewünscht wurde. Die Wahl des Fahrzeuges obliegt nur insoweit dem Kunden, soweit das gewünschte Fahrzeug nicht durch andere Umstände, die in den weiteren Unterpunkten erklärt sind, verhindert ist. Wir behalten uns ausnahmslos für alle Aufträge das Recht vor, dass wir ein anderes Fahrzeug entsenden können, als gebucht wurde. Dieser Umstand berechtigt den Kunden nicht dazu Rabatte o. Ä. zu erhalten. Es entsteht KEIN Sonderkündigungsrecht für den Kunden, wenn wir das Fahrzeug aufgrund unvorhersehbarer Gründe ändern müssen. Der Vertrag bleibt aufrecht.
15.3. Ausfall durch einen Defekt
Sollte es uns wegen eines Defekts und durch das Fehlen eines Ersatzfahrzeuges nicht möglich die Personenbeförderung durchzuführen, werden alle vom Kunden bezahlten Beträge erstattet. Wenn wir das Fahrzeug ändern und ein teureres Fahrzeug zum Kunden entsenden, entstehen dem Kunden keine Mehrkosten. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass wenn wir ein günstigeres Fahrzeug entsenden, der Kunden keine Erstattung erhält. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden uns schad- und klaglos zu halten. Wenn der Kunde aufgrund zuvor genannter Situation die Personenbeförderung storniert, ist der Punkt -29 Stornierung- unserer AGB anzuwenden. Ob der Kunde einen Ersatztermin wählt, obliegt ihm.
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15.4. Ausfall durch höhere Gewalt
In Situationen die dem Kunden gegenüber nachteilig sind und diese aufgrund höherer Gewalt zustande gekommen sind, werden wir einen Teilbetrag erstatten. Sollte ein derartiger Fall eintreffen, werden wir den Fall gesondert prüfen und den Betrag für unseren Aufwand, bis zum Eintreten der „höheren Gewalt“, einbehalten oder eben verrechnen, je nachdem ob bereits eine Zahlung geleistet wurde oder nicht. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden uns schad- und klaglos zu halten. Wenn der Kunde aufgrund zuvor genannter Situation die Personenbeförderung storniert, ist der Punkt -29 Stornierung- unserer AGB anzuwenden. Ob der Kunde einen Ersatztermin wählt, obliegt ihm.
15.5. Mögliche Verspätung des gebuchten Fahrzeuges
Wenn sich das vom Kunden gebuchte Fahrzeug durch die Verzögerung eines vorangegangenen Auftrages nicht pünktlich bei der vereinbarten Abholadresse einfinden kann, wird der Kunde über seine Möglichkeiten informiert, dass entweder eine verspätete Ankunft eintritt, oder ein anderes Fahrzeug zur vereinbarten Abholadresse entsendet werden muss. Die Entscheidung liegt beim Kunden. Ob das Ersatzfahrzeug rechtzeitig entsendet werden kann, hängt davon ab, wann wir von der Verspätung Kenntnis erlangen und wie schnell der Kunde auf unsere telefonische Kontaktaufnahme reagiert.
Wenn der Kunde sich für ein günstigeres Fahrzeug entscheidet, wird der Differenzbetrag erstattet. Sollte der Kunde sich für das teurere Fahrzeug entscheiden, informieren wir den Kunden über die Mehrkosten. Der Kunde muss seine schriftliche Zustimmung geben, damit wir entsprechend handeln können und das vom Kunden gewählte Fahrzeug entsenden können. Wir können die Änderung erst dann umsetzen, wenn wir eine schriftlich Zustimmung erhalten haben. Ohne schriftliche Zustimmung des Kunden, wird das gebuchte Fahrzeug mit entsprechender Verzögerung bei der Abholadresse eintreffen.
16. Schneefahrbahn
Zu einer Ausnahmeregelung, hinsichtlich der Durchführung einer Personenbeförderung, kann es bei plötzlich auftretendem Schneefall und der dadurch entstehenden Schneefahrbahn kommen. Wir beziehen uns hier nur auf den plötzlich auftretenden Schneefall! Wenn es schon mehrere Tage hintereinander geschneit hat, die Fahrbahn entsprechend vom Schnee befreit und Salz gestreut wurde, werden die Aufträge durchgeführt. Jeder Einzelfall wird gesondert geprüft, ob eine Personenbeförderung bei plötzlich auftretendem Schneefall durchgeführt werden kann oder nicht. Bis zum heutigen Zeitpunkt, ist ein derartiger Fall erst ein einziges Mal aufgetreten. Wir sind jedenfalls bemüht alle Aufträge durchzuführen. Wir stehen in einer derartigen Situation im ständigen Kontakt mit dem Kunden, um die Möglichkeiten zu prüfen und abzuwägen, ob und wann die Personenbeförderung durchgeführt werden kann. Wir möchten weder unsere Fahrzeuge noch die Fahrgäste sowie auch unsere Chauffeure keiner unnötigen Gefahr aussetzen. Die Sicherheit geht vor. Eine Personenbeförderung die direkt im Grazer Ortsgebiet stattfindet, ist im Regelfall davon nicht betroffen, dennoch erfolgt eine Prüfung ob wir den Auftrag durchführen können oder nicht. Ob eine Personenbeförderung durchgeführt werden kann oder nicht, kann dem Kunden kurzfristig mitgeteilt werden, denn hier kommt es auf den plötzlich eintretenden Schneefall an und nicht auf einen Wetterbericht. Im Punkt -15.4. Ausfall durch höhere Gewalt- ist die weitere Vorgehensweise für derartige Fälle beschrieben.
17. Bergfahrten
Der Kunde ist dazu verpflichtet uns mitzuteilen auf welcher Höhe sich die Adressen befindet. Ist die Höhe nicht bekannt, muss uns mitgeteilt, ob sich das Ziel am Berg befindet. Da wir bereits seit 1997 tätig sind, kennen wir natürlich viele Locations, jedoch ist es auch uns nicht möglich alles zu kennen. Der Kunde kennt die Gegebenheiten der Abholadresse und in den meisten Fällen auch die Zieladresse (Zwischenstopps) besser als wir und ist deswegen in der Verantwortung. Wenn der Kund die Gegebenheiten nicht kennt, muss er uns das mitteilen, damit wir zusammen ein Lösung finden, um die Personenbeförderung ordnungsgemäß durchführen zu können. Sollte der Kunde es verabsäumen uns mitzuteilen, auf welcher Höhe sich die Adressen befinden, oder dass die Adressen am Berg angesiedelt sind, werden wir bei der ersten Steigung, bei der wir uns nicht sicher sein können, ob unsere Fahrzeuge (Stretchlimousinen) diese bewältigen können, die Personenbeförderung abbrechen und der Kunde muss sich um einen Weitertransport kümmern. Wir helfen dem Kunden, geeignete Fahrzeuge für die Vollendung des Transports zu organisieren. Die Kosten für die weiteren Fahrzeuge muss der Kunde übernehmen. Dem Kunden steht in einer derartigen Situation kein Rabatt o. Ä. zu, denn es liegt in seiner Verantwortung uns über die Gegebenheiten der Adressen zu informieren.
18. Getränke
18.1. Getränkesortiment
Wir bieten unseren Kunden in allen Stretchlimousinen eine kleine Auswahl gekühlter alkoholfreier und alkoholischer Getränke an. Es handelt sich um Getränke namhafter Hersteller. Das Sortiment beschränkt sich, durch unsere 26-jähriger Erfahrung auf einige wenige Getränke. Die Preisliste der Getränke befindet sich auf unserer Website https://limousinen-graz.at/wp-content/uploads/2023/01/Getraenkekarte-2023-scaled.jpg und in unseren Stretchlimousinen. Unsere Chauffeure geben auf Wunsch des Kunden gerne die verschiedenen Getränke aus dem Kühlschrank heraus.
Eine Selbstbedienung ist nicht vorgesehen. Gerne erfüllen wir jeden besonderen Getränkewunsch unserer Kunden. Nachdem wir die Information über die Wunschgetränke erhalten haben, teilen wir einen Preis mit. Sobald der Kunde diese Getränke zum genannten Preis bestellt, besorgen wir die Sonderbestellung und kühlen diese Getränke bei uns ein, damit der Kunde während der Fahrt seine Getränke eiskalt genießen kann. Sofern wir die Sonderbestellung besorgt haben, ist eine Rückgabe leider nicht mehr möglich und verpflichtet demnach zum Kauf.
19. Preisauskunft und Angebot
19.1. Allgemein
Wir teilen unseren Kunden keinesfalls ungefähre Preise mit, sondern immer nur einen exakten und individuellen Preis passend zur Anfrage des Kunden. Zur Orientierung haben wir Preislisten mit Richtpreisen für viele mögliche Fahrten auf unserer Website https://limousinen-graz.at/preise/ veröffentlicht. Sollte der Fahrtverlauf eines Kunden nicht anhand unserer Richtpreislisten ablesbar sein, berechnen wir einen individuellen Preis, für die an uns gerichtete Anfrage des Kunden. Jede Anfrage ist so individuell, dass es uns nicht möglich ist, alle möglichen und wahrscheinlichen Fahrten vorab zu berechnen. Wir sind in der Lage durch die Angaben des Kunden, welche auch im Punkt -20. Preise und Berechnung- wiedergegeben sind, einen Preis zu berechnen, der auf die unverbindliche Preisanfrage des Kunden zugeschnitten ist. Ausschließlich der Angebotspreis, der durch uns berechnet und anhand eines schriftlichen Angebots angeboten wurde, ist für uns bindend. Viele Personenbeförderungen sind so individuell, dass wir einen Preis berechnen der auf den gewünschten Fahrtverlauf des Kunden zutrifft. Der Kunde kann dazu unser Formular für eine unverbindliche Preisanfrage auf unsere Website https://limousinen-graz.at/kontakt/#preisanfrage verwenden und eine unverbindliche Preisanfrage an uns senden.
Bei einer reinen Preisauskunft, kommt selbstverständlich kein Vertrag zustande. Es gibt nur eine Möglichkeit wie ein Vertrag zustande kommen kann. Und zwar, der Kunde gibt sein schriftliches Einverständnis zur Buchung des vorliegenden Angebotes. Es tut uns sehr leid, dass wir keine mündlichen Buchungen mehr gestatten können. Die Erfahrung lehrte uns, dass dies nicht mehr anders möglich ist. Nach einer getätigten verbindlichen Buchung gehen wir nach unserem Standardprozedere vor, wie wir es bei JEDER verbindlichen Buchung durchführen. Der Ablauf, wie wir bei einer verbindlichen Buchung vorgehen, ist unter den Punkten -21. Verbindliche Buchung einer Personenbeförderung – und -22 Verbindliche spontane Buchung einer Personenbeförderung-, beschrieben. Unsere schriftlichen Angebote sind zwei Wochen gültig. Sollte erst nach Ablauf dieser Zeit gebucht werden, werden wir die Personenbeförderung neu berechnen. Der Preis kann sich zu Gunsten des Kunden verändern, gleichbleiben, oder geringfügig nach oben verändern. Der Grund dafür ist, dass wir mit einer Kalkulation arbeiten, in der wir alle Kosten dem Aufwand für die Anfrage/dem Auftrag gegenüberstellen. Diese Kosten werden monatlich berichtigt, damit immer ein optimaler Preis berechnet werden kann. Hier profitieren unsere Kunden von unserer Erfahrung.
An den Tagen Freitag, Samstag und Sonntag kann es zu einer Verzögerung bei der Beantwortung der schriftlich eingehenden unverbindliche Preisanfragen sowie verbindlichen Buchungen kommen, da an diesen Tagen das Büro unregelmäßig, bis gar nicht, besetzt ist. Telefonisch sind wir jedoch erreichbar. Nachdem für uns auch das Wochenende ganz normale Arbeitstage sind, sind wir für unsere Kunden von Montag bis Sonntag zwischen 07:00 Uhr und 18:30 Uhr telefonisch erreichbar. Wir führen die Personenbeförderung rund um die Uhr durch, wenn diese innerhalb der angeführten Zeit gebucht wurde. Am Freitag sowie Samstag, sind wir aufgrund der Auftragslage meist länger telefonisch erreichbar.
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19.2. Telefonische Preisauskunft
Wir bitten um Verständnis, dass wir telefonisch keine Preise mitteilen, sondern diese in einem schriftlichen Angebot mitteilen. Angebote sind kostenlos und verpflichten zu nichts. Für die Erstellung eines Angebotes benötigen wir die Daten für die Personenbeförderung, wie in den FAQ unter Punkt -11. Persönliche Daten und Daten für die Personenbeförderung- beschrieben, um den Kunden über den genauen Preis und alle möglichen Eventualitäten, wie z.B. die Verfügbarkeit der gewünschten Fahrzeuge, in Kenntnis setzen zu können. Das Angebot wird in Schriftform per E-Mail oder einem Nachrichtendienst (z.B. Whats App) übermittelt. Kunden erreichen uns telefonisch unter +43 699 1959 0505 von Montag bis Sonntag ab 07:00 Uhr bis 18:30 Uhr. Aufträge werden rund um die Uhr durchgeführt, wenn diese in der angegebenen Zeit gebucht wurden.
19.3. Schriftliche Preisauskunft
Der Kunde stellt seine Anfrage schriftlich über unser, auf der Website befindliche, Anfrageformular https://limousinen-graz.at/kontakt/#preisanfrage. Schriftliche Angebote für die Personenbeförderung werden per E-Mail oder einem Nachrichtendienst (z.B. Whats App) versendet, sind unverbindlich, kostenlos und verpflichten zu nichts. Wenn es zu einer verbindlichen Buchung kommt, ist der folgende Ablauf in den FAQ unter Punkt -4.2. Schriftlich- festgehalten und nachzulesen.
19.4. Formular für eine -Unverbindliche Preisanfrage-
Wenn der Kunde uns eine unverbindliche Preisanfrage für eine Personenbeförderung über unsere Website senden möchte, ist bitte folgender Link zu verwenden. https://limousinen-graz.at/kontakt/#preisanfrage. Wir antworten von Montag bis Donnerstag innerhalb der nächsten 24 Stunden auf das gewünschte Kommunikationsmittel. Freitag bis Sonntag kann es zu Verzögerungen bei der Beantwortung der Anfrage kommen. Das gewünschte Kommunikationsmittel kann der Kunde im Formular auswählen.
19.5. Ortsgebundene Richtpreise
Die auf der Website www.limousinen-graz.at/preise/ veröffentlichten Preislisten für viele verschiedene Orte in Österreich sind Richtpreise, damit sich der Kunde ein Bild über die möglichen anfallenden Kosten erkundigen kann und stellen KEIN Angebot dar. Den exakten Preis berechnen wir, sobald uns alle Daten für die Personenbeförderung zur Verfügung stehen. Alle Richtpreise sind für das jeweilig genannte Ortsgebiet. Die Bezirke Übelbach, Frohnleiten, Deutschfeistritz, Peggau und Semriach, sind von der Graz Umgebung Richtpreisliste ausgenommen. Diese Bezirke unterliegen einer eigenen Richtpreisliste.
19.6. Ortsgebundene Richtpreise für Graz und Graz Umgebung
Ähnlich wie bei den Richtpreisen für diverse Orte in Österreich, werden erstmalig seit 2022 auch die Preise für Graz und Graz Umgebung individuell berechnet. Die Richtpreise für Graz und Graz Umgebung wurden ebenfalls auf unserer Website www.limousinen-graz.at/preise/ veröffentlicht. Jede eingehende Anfrage wird individuell für jeden Kunden berechnet.
Folgende Bezirke aus Graz Umgebung haben eine eigene Richtpreislisten erhalten, da bei diesen Bezirken die Richtpreise für Graz Umgebung, aufgrund der Entfernung, nicht anwendbar sind. Auch diese Preislisten sind auf unserer Website www.limousinen-graz.at/preise/ veröffentlicht. Übelbach, Frohnleiten, Deutschfeistritz, Peggau und Semriach.
20 Gutscheine
20.1. Allgemein
Zur Berechnung all unserer Preise verwenden wir eine Excelkalkulation, die wir speziell auf das Stretchlimousinengeschäft abgestimmt und perfektioniert haben. Jeder Kunde erhält dadurch ein ausgewogenes Preis/Leistungsverhältnis zu jeder unverbindlichen Preisanfrage. Unsere Dienstleistung geht jedoch weit über das lapidare Wort -Preis/Leistungsverhältnis- hinaus. Wir begleiten unsere Kunden von der unverbindlichen Preisanfrage, über die verbindliche Buchung bis hin zur Personenbeförderung äußerst professionell und in äußerster Perfektion. Perfekt sind wir noch lange nicht, jedoch streben wir danach, jede Personenbeförderung so perfekt wie möglich durchzuführen.
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20.2. Berechnung einer Personenbeförderung
Die Preise für das Ortsgebiet Graz/Graz Umgebung (ausgenommen Übelbach, Frohnleiten, Deutschfeistritz, Peggau und Semriach) sowie für viele andere steirische Ortschaften, sind bereits berechnet worden und als Richtpreislisten auf unserer Website www.limouisnen-graz.at/preise/ veröffentlicht. Bei den Preisen für die verschiedenen Ortschaften handelt es sich um Richtpreise für eine Personenbeförderungen, die in den jeweiligen Ort stattfinden. Auch Transferfahrten zu all diesen Orten von Graz und von diesen Orten nach Graz, wurden vorab berechnet und auf unserer Website www.limousinen-graz.at/preise/ veröffentlicht. Uns ist bewusst, dass unsere Preislisten nur einen kleinen Teil aller möglichen Personenbeförderungen abdecken. Es ist jedoch unmöglich alle möglichen Varianten zu berechnen, deswegen wird jede unverbindliche Preisanfrage individuell berechnet. Der Kunde soll bitte nicht versuchen selber einen Preis zu berechnen, das Ergebnis wird keinesfalls richtig und sehr wahrscheinlich zu hoch sein, denn kein Kunde weiß wie unsere Kalkulation funktioniert! Jede unverbindliche Preisauskunft und das damit verbundene unverbindliche Angebot ist kostenlos. Wir beantworten gerne alle Fragen. Jede Personenbeförderung wird individuell von uns berechnet, damit wir für jede unverbindliche Preisanfrage den besten Preis erzielen können. Bei der Preisberechnung lassen wir auch unsere Aktionspreise einfließen, sofern wir dementsprechende Angebote aktiv haben, damit unsere Kunden davon profitieren können. Wir berechnen einen Gesamtpreis in dem alles inkludiert ist inkl. einer Flasche Sekt. Weitere Getränke und eventuell entstehende Mehrkosten die von der ursprünglichen verbindlichen Buchung der Personenbeförderung abweichen, sind als Mehraufwand, bei der Zieladresse beim Chauffeur in bar zu begleichen. Die Preislisten für Getränke und eventuelle Mehrkosten sind auf unserer Website www.limousinen-graz.at/downloads/ veröffentlicht. Wir haben keine versteckten Kosten. Wird eine gebuchte Personenbeförderung genau in dem Umfang konsumiert, wie sie gebucht wurde, fallen keine Mehrkosten an.
20.3. Berechnung einer Personenbeförderung in Graz
Da die Preislisten nur Richtpreise darstellen und wir jede Anfrage individuell berechnen, sind die Ortstafeln für das kundgemachte Ortsgebiet Graz nicht relevant. Alle unverbindlichen Preisauskünfte werden anhand der benötigten Faktoren, Zeit, Kilometer und die Angaben des Kunden, mittels einem namhaften Routenplaners und unserer Kalkulation berechnet. Diese Art der Preisermittlung kommt dem Kunden zugute, da wir die Preise für Zeit und Kilometer exakt ermittelt haben.
20.4. Auswärtsfahrten
Auswärtsfahrten stellen eine Personenbeförderung dar, die nicht direkt oder auch nur teilweise in Graz stattfinden. D. h. sollte eine der Adressen, Abhol-, Zieladresse, oder auch der Zwischenstopp außerhalb von Graz liegen, ist diese Personenbeförderung als Auswärtsfahrt zu betrachten.
20.5. Inkludierte Kilometer
In jeder kalkulatorischen Berechnung für eine Personenbeförderung ist die entsprechende Menge an Kilometer inkludiert. Wenn der Auftrag lt. Buchung durchgeführt wird, entstehen dem Kunden keinesfalls Mehrkosten. Auftragsänderungen die den Fahrtverlauf betreffen, müssen jedenfalls mit dem Firmeninhaber abgesprochen werden. Je nach Änderung können Mehrkosten entstehen.
21. Verbindliche Buchung einer Personenbeförderung
21.1. Allgemein
Der Kunde hat die Möglichkeit mittels der nachstehenden Kommunikationsmittel eine schriftliche unverbindliche Preisanfrage an uns zu senden. Danach wird ein schriftliches Angebot an den Kunden gesendet. Wenn unser Angebot vom Kunden angenommen wird, senden wir eine Rechnung sowie eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Der Kunde geht mit seiner Angebotsannahme, welche schriftlich zu erfolgen hat, einen verbindlichen und rechtsgültigen Vertrag mit uns ein.
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21.2. Schriftliche verbindliche Buchung
Aus diversen Gründen führen wir nur noch Auftrage durch, bei denen zuvor unser Angebot schriftlich vom Kunden angenommen wurde. Mündliche Buchungen haben für uns keine Rechtsgültigkeit. Unabhängig davon, ob telefonisch oder persönlich bei einer Besichtigung der Fahrzeuge oder bei uns im Büro gebucht werden möchte, der Kunde erhält ausnahmslos ein schriftliches Angebot, welches nur dann zu einem Vertrag erwächst, wenn der Kunde unser Angebot schriftlich annimmt. Folgende Möglichkeiten hat der Kunde, um eine schriftliche verbindliche Buchung an uns zu senden.
21.2.1. Facebook: www.facebook.com/stretchlimousinengraz
21.2.2. E-Mail: info@limousinen-graz.at
21.2.3. Diverse Nachrichtendienste +43699 19590505
21.3. Wer darf buchen?
Alle Personen die das 14. Lebensjahr vollendet haben dürfen eine Personenbeförderung bei uns buchen. Die Geschäftsfähigkeit jugendlicher ist im folgenden Link, einer offiziellen Stelle, genau beschrieben. https://www.oesterreich.gv.at/themen/jugendliche/jugendrechte/8/Seite.1740386.html
In Grenzfällen verlangen wir die Vorlage eines Ausweises.
21.4. Wer darf nicht buchen?
Personen die das 14. Lebensjahre noch nicht vollendet haben, sowie all jene Personen die von Gesetzes wegen nicht geschäftsfähig sind oder irgendeiner anderen Einschränkung unterliegen, die es ihnen nicht erlaubt, Verträge abzuschließen. Auch Personen die durch eine gerichtliche Verfügung einer Sachwalterschaft unterstehen, dürfen keinesfalls buchen und müssen sich daran halten. Wenn Personen einer Sachwalterschaft oder einer Erwachsenenvertretung unterliegen, dennoch buchen und dieser Auftrag dennoch von einem Sachwalter versucht wird zu stornieren, werden wir jedenfalls den Gerichtsweg einschlagen und eine Klage gegen diese Person einreichen. In jedem unserer Angebot steht geschrieben, dass Personen die einer Sachwalterschaft unterliegen, nicht buchen dürfen. Weitere Infos unter Punkt -29.8. Vertragsstorno durch einen Sachwalter-.
Personen die von vornherein wissen, dass sie das Geld für eine verbindliche Buchung einer Personenbeförderung nicht aufbringen können, dürfen auf keinen Fall buchen, denn es stellt den Straftatbestand des Betruges dar, wenn man zum Zeitpunkt der verbindlichen Buchung weiß, dass man sich die Personenbeförderung nicht leisten kann. Ausnahmslos werden wir jeden Betrug oder Betrugsversuch zur Anzeige bringen.
21.5. Abwicklung nach einer getätigten unverbindlichen Preisanfrage/verbindlichen Buchung
Der Kunde wird vor der verbindlichen Buchung, bereits bei unserem Anfrageformular und in weiterer Folge auch mit dem Angebot sowie in der Vorabbestätigung und nochmals mit der Buchungsbestätigung über unsere AGB und den Datenschutz aufgeklärt und dass mit der Angebotsannahme bestätigt wird, dass die AGB gelesen wurden und diese jedenfalls Vertragsbestandteil sind. Nach der schriftlichen Angebotsannahme, erhält der Kunde direkt danach eine Vorabbestätigung und in den folgenden Tagen oder gleich am selben Tag eine Buchungsbestätigung und Rechnung auf die uns bekannt gegebene E-Mail Adresse. Der Kunde erhält zusätzlich eine Nachricht über einen Nachrichtendienst (z.B. Whats App) mit der Information, dass die Buchungsbestätigung und Rechnung versendet wurden.
22. Verbindliche spontane Buchung innerhalb 24 Stunden vor dem Auftrag
22.1. Allgemein
Verbindliche Spontanbuchungen sind naturgemäß telefonische Buchungen und wir gehen dabei auch nach unserem beschriebenen Ablauf einer telefonischen verbindlichen Buchung vor, welche in den FAQ. Ablauf einer unverbindlichen Preisanfrage/verbindlichen Buchung in
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Stichworten- beschrieben ist. Auch eine spontane Buchung muss schriftlich getätigt werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen der Verfügbarkeit nicht allen Spontanbuchungen, die uns erreichen, nachkommen können.
22.2. Spontane verbindliche Buchung für eine Personenbeförderungen in Graz und Graz Umgebung
Bei spontanen verbindlichen Buchungen beträgt die Wartezeit, aufgrund der Vorbereitungen und der Anfahrtszeit, jedenfalls 60min. Abhängig vom Abholort kann die Wartezeit auch länger dauern. Nur in Einzelfällen ist es möglich, dass das gebuchte Fahrzeug in einem kürzeren Zeitraum bei der Abholadresse eintrifft. Die Buchung muss jedenfalls schriftlich bestätigt werden. Das gebuchte Fahrzeug macht sich unverzüglich, nach den Formalitäten, welche schriftlich zu erfolgen haben, auf den Weg zur genannten Abholadresse.
22.3. Spontane verbindliche Buchung für eine Personenbeförderung außerhalb von Graz und Graz Umgebung
Bei spontanen verbindlichen Buchungen die außerhalb von Graz und Graz Umgebung stattfinden, kann die Wartezeit naturgemäß mehr als eine Stunde betragen. Hier kommt es auf die Abholadresse an. Details werden bei einem Telefonat besprochen. Die Buchung muss jedenfalls schriftlich bestätigt werden. das gebuchte Fahrzeug macht sich unverzüglich, nach den Formalitäten, welche schriftlich zu erfolgen haben, auf den Weg zur genannten Abholadresse.
22.4. Preise und Bezahlung für spontane verbindliche Buchungen
Wenn der Kunden unser schriftliches Angebot schriftlich annimmt, werden wir den gebuchten Auftrag durchführen. Dazu wird eine Zusammenfassung der Personenbeförderung über einen Nachrichtendienst (z.B. Whats App) gesendet. Der Fahrtbetrag ist beim Eintreffen des gebuchten Fahrzeuges vor der Personenbeförderung in bar beim Chauffeur zu bezahlen.
22.5. Buchungsbestätigung für eine spontane verbindliche Buchung.
Auch bei einer spontanen verbindlichen Buchung erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung. Diese ist einer herkömmlichen verbindlichen Buchung textlich angepasst, enthält jedoch dieselben Informationen wie jede andere Buchungsbestätigung. Die AGB sind auch bei einer spontanen verbindlichen Buchung Vertragsbestandteil.
22.6. Stornierung einer spontanen verbindlichen Buchung
Wir reagieren bei einer spontanen verbindlichen Buchung unverzüglich, damit die Wartezeit so kurz wie möglich gehalten wird. Nach der schriftlichen Angebotsannahme des Kunden, wird ein Chauffeur umgehend damit beauftragt den spontan gebuchten Auftrag zu erledigen. Der vom Kunden gebuchte Auftrag wird demnach von uns unverzüglich umgesetzt. Kosten entstehen direkt nach der Auftragserteilung, deswegen ist bei der Stornierung einer spontanen verbindlichen Buchung, der Gesamtbetrag als Stornogebühr zu bezahlen. Wir weisen den Kunden jedenfalls schriftlich in unserem Angebot darauf hin.
23. Buchungsbestätigung und Änderungen
23.1. Kontaktaufnahme des Chauffeurs mit dem Kunden (Telefonnummer)
Mit der Telefonnummer die der Kunde bei der verbindlichen Buchung bekannt gegeben hat, nimmt der Chauffeur Kontakt mit dem Kunden auf, um dem Kunden mitzuteilen, dass er bei der Abholadresse angekommen ist. Manche Adressen findet das Navigationssystem nicht. Bereits bei der Buchung versuchen wir abzuklären, wo sich die richtige Adresse befindet. Falls dies nicht zu 100% klappt, wird der Chauffeur telefonisch Kontakt aufnehmen, um den Weg leichter zu finden. Sollte durch das nicht Annehmen unseres Anrufes das gebuchte Fahrzeug später als auf der Buchungsbestätigung vermerkten Abholzeit eintreffen, geht diese Verzögerung zu Lasten des Kunden, denn unsere Chauffeure sind früh genug, zumindest in der Nähe der Abholadresse, um hingeleitet zu werden, damit diese pünktlich bei der Abholadresse eintreffen.
23.2. GPS-Standort der Abholadresse mit einem Nachrichtendienst (z.B. Whats App) senden
Wenn Der Kunde einen Nachrichtendienst (z.B. Whats App) nutzt und er sich nicht sicher, oder der Meinung ist, dass das Navigationssystem die angegebene Abholadresse nicht findet, dann kann der Kunde auf die Telefonnummer +43 699/1959 0505 den -Aktuellen Standort- der Abholadresse (GPS Daten) übermitteln. Drei Dinge gibt es dabei zu beachten.
1. Der Kunde muss sich beim Senden der GPS Koordinaten bei der Abholadresse befindet.
2. Es ist zwingend notwendig, dass der aktuelle Standort gesendet wird.
3. Es ist FALSCH, wenn der Live Standort gesendet wird.
Nachstehend ist die Vorgehensweise für zwei Betriebssysteme, iOS (iPhone) Android (Samsung, usw.) beschrieben. Bitte unbedingt zusätzlich den Namen und das Fahrtdatum angeben, sonst kann der Standort nicht zugeordnet werden.
23.2.1. Standort senden mit iOS
1. Die Telefonnummer +43 699 1959 0505 in Ihr Smartphone speichern. Es empfiehlt sich Stretchlimousine Graz als Namen zu verwenden.
2. Nachrichtendienst (z.B. Whats App) öffnen
3. Chat mit Stretchlimousine Graz öffnen
4. Auf die Büroklammer drücken
5. Auf Standort drücken
6. Auf -Aktuellen Standort senden- drücken
7. Bitte den Kundennamen und das Datum des Auftrages mitsenden.
Abweichungen der Erklärung können durch verschiedene Updates entstehen.
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23.2.2. Standort senden mit Android
1. Die Telefonnummer +43 699 1959 0505 in Ihr Smartphone speichern. Es empfiehlt sich Stretchlimousine Graz als Namen zu verwenden.
2. Nachrichtendienst (z.B. Whats App) öffnen
3. Auf die Büroklammer drücken
4. Auf Standortort drücken
5. Auf -Aktuellen Standort senden- drücken
6. Bitte den Kundennamen und das Datum des Auftrages mitsenden.
Abweichungen der Erklärung können durch verschiedene Updates entstehen.
24. Buchungsdauer
24.1. Allgemein
Die angegebene Buchungsdauer auf der Buchungsbestätigung ist nicht die reine Fahrtdauer der Personenbeförderung, sondern entspricht der Zeit, in der das gebuchte Fahrzeug dem Kunden insofern zur Verfügung steht, dass der Chauffeur den verbindlich gebuchten Fahrtauftrag, exkl. An- und Abfahrt jedoch inkl. aller Steh-, Warte- sowie Fahrzeiten, Foto- und/oder Raucherpausen, durchzuführen hat. Über das gebuchte Fahrzeug und den Chauffeur hat der Kunde kein Weisungsrechst. Einzig und alleine der Firmeninhaber kann seinen Chauffeuren mitteilen, was diese zu tun haben und was nicht. Unsere Chauffeure wurden über mehrere Wochen im Umgang mit den Fahrzeugen/Stretchlimousinen eingeschult, haben über Jahre praktische Erfahrung gesammelt und wissen wie sie mit den Fahrzeugen/Stretchlimousinen zu fahren haben. Die vom Kunden gebuchte Personenbeförderung, wird so durchgeführt, wie es auf der Buchungsbestätigung vermerkt ist. Der Chauffeur wählt die Fahrtstrecke während der gesamten Buchungsdauer, denn der Kunde weiß nicht wie und wo man mit einer Stretchlimousine fahren kann und vor allem wie lange es dauert, um mit einer Stretchlimousine von A nach B zu gelangen. Es handelt sich um eine Personenbeförderung wie bei einer üblichen Taxifahrt und nicht um die Miete eines Fahrzeuges/einer Stretchlimousine. D.h. dass der Kunde keinesfalls ein Weisungsrecht über Chauffeur oder das Fahrzeug/die Stretchlimousine hat, sondern nur die von uns benötigten Auftragsdaten mitteilen kann und Änderungen beim Firmeninhaber bekannt geben muss. Im Vordergrund steht die Dienstleistung der Personenbeförderung und der Chauffeur hat die Buchungsdauer, die Ankunftszeit sowie die Entfernung zum Ziel, anhand eines namhaften Routenplaners, im Blick. Der Firmeninhaber hat die gesamte Auftragslage im Blick, deswegen müssen Änderungen jedenfalls bei ihm angefragt werden. Die Buchungsdauer beginnt im Normalfall ab der auf der Buchungsbestätigung genannten Abholzeit. Sollte der Fall eintreten, dass eines unserer Fahrzeuge/eine unserer Stretchlimousine zu spät kommen, werden wir trotzdem die Personenbeförderung, wie gebucht, durchführen. Entschädigungen, Rabatte oder ähnliches stehen dem Kunden in so einem Fall nicht zu, denn wir erbringen die vom Kunden gebuchte Leistung in vollem Umfang.
24.2. Eintreffen des gebuchten Fahrzeuges bei der Abholadresse
Die gebuchten Fahrzeuge treffen für gewöhnlich in den fünf Minuten vor der gebuchten Abholzeit, welche auf der Buchungsbestätigung vermerkt ist, ein. Sollte das gebuchte Fahrzeug nach der genannten Abholzeit eintreffen, beginnt die Buchungsdauer beim nächsten Fünfminutenschritt. Der Chauffeur ruft den Kunden beim Eintreffen und bei einer Verspätung an, damit eine Dokumentation vorliegt, ab wann die Buchungsdauer läuft.
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24.3. Transferfahrt
Bei einer Transferfahrt, wird die Buchungsdauer so berechnet, dass nicht nur die Fahrzeit lt. dem Routenplaner herangezogen wird, sondern auch Zeit für das Ein- und Aussteigen sowie das Anfertigen von Fotos eingerechnet wird. Andere Verzögerungen wie z.B. WC-, Rauchpause oder weitere Verzögerungen die der Kunde verursacht, sind bei einer Transferfahrt weder im Preis noch in der Buchungsdauer eingerechnet. Es entstehen Mehrkosten wie auf der Preisliste für eventuelle Mehrkosten auf unserer Website https://limousinen-graz.at/wp-content/uploads/2023/01/Eventuelle-Mehrkosten-2023-scaled.jpg beschrieben, sollte sich die Transferfahrt über die von uns berechnete Buchungsdauer einer Transferfahrt hinausziehen.
25. Abholadresse
25.1. Telefonische Kontaktaufnahme des Chauffeurs mit dem Kunden
Mit der Telefonnummer die der Kunde bei der verbindlichen Buchung bekannt gegeben hat, nimmt der Chauffeur Kontakt mit dem Kunden auf, um dem Kunden mitzuteilen, dass er bei der Abholadresse angekommen ist. Manche Adressen findet das Navigationssystem nicht. Bei Adressen bei denen wir vermuten, dass der verwendete Routenplaner/Navigationssystem, trotz „richtiger“ Adresse, dennoch einen falschen Abholort angibt, klären wir bereits bei der Buchung mit dem Kunden ab, wo sich die richtige Abholadresse befindet. Sollte widererwarten die Abholadresse dennoch nicht richtig vom Navigationssystem angezeigt werden, wird der Chauffeur telefonisch Kontakt mit dem Kunden aufnehmen, um den Weg leichter zu finden. Sollte durch das nicht Annehmen des Anrufes das gebuchte Fahrzeug später als auf der Buchungsbestätigung vermerkten Abholzeit eintreffen, geht diese Verzögerung zu Lasten des Kunden, denn unsere Chauffeure sind früh genug, zumindest in der Nähe der Abholadresse, um hingeleitet zu werden, damit diese pünktlich bei der Abholadresse eintreffen.
25.2. GPS-Standort der Abholadresse mit einem Nachrichtendienst (z.B. Whats App) senden
Wenn Der Kunde einen Nachrichtendienst (z.B. Whats App) nutzt und er sich nicht sicher ist, ob das Navigationssystem die angegebene Abholadresse findet, dann kann der Kunde auf die Telefonnummer +43 699/1959 0505 den -Aktuellen Standort- der Abholadresse (GPS Daten) übermitteln. Vier Dinge gibt es dabei zu beachten.
1. Der Kunde muss sich beim Senden der GPS Koordinaten bei der Abholadresse befindet.
2. Es ist zwingend notwendig, dass der aktuelle Standort gesendet wird.
3. Es ist FALSCH, wenn der Live Standort gesendet wird.
4. Bitte das Auftragsdatum und den Namen desjenigen mitsenden, der unser Angebot angenommen hat.
26. Zahlungsbedingungen
26.1. Allgemein
Sobald eine verbindliche Buchung bei uns getätigt wird und wir eine Rechnung versendet haben, hat sich der Kunde an die Zahlungsbedingungen zu halten, denn er hat diesen bei Annahme das Angebots zugestimmt. Unsere Zahlungsbedingungen sind so gewählt, dass der Rechnungsbetrag fristgerecht vor dem Auftrag auf unserm Konto einlangt. Weiter unten in diesem Punkt sind die Zahlungsmodalitäten genau erklärt. Auch ist die Vorgehensweise beschrieben, wenn aufgrund einer verspäteten Zahlung der Betrag nicht rechtzeitig auf unserem Konto einlangt. Im Falle einer Umbuchung oder Stornierung, ändert sich die Zahlungsbedingung automatisch auf eine prompte Zahlung aller offenen Rechnungsbeträge, die den jeweiligen Auftrag betreffen. Weiterführende Infos dazu im Punkt -28. Umbuchung-.
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26.2. Bankweg bei einer Onlineüberweisung
Der Bankweg (Dauer der Überweisung) einer Onlineüberweisung ist bitte jedenfalls zu beachten! Kurz und einfach erklärte: Der Bankweg einer elektronischen Zahlung dauert einen Banktag. In der Praxis schaut das so aus, dass wenn am Montagvormittag die Überweisung vom Kunden durchführt wird, der Betrag von der Bank auch am Montagvormittag gebucht wird und am Folgetag auf unserem Konto aufscheint. Wenn am Montagnachmittag die Überweisung vom Kunden vorgenommen wird, wird der Betrag erst am Dienstagvormittag gebucht und ist wiederum am Folgetag, also am Mittwoch, auf unserem Konto ersichtlich. Wenn die Personenbeförderung von Freitag bis Sonntag stattfindet, bedeutet das, dass der Betrag spätestens am Donnerstagvormittag derselben Woche überwiesen werden muss, damit der Rechnungsbetrag rechtzeitig bei uns einlangt. Es gibt eine Ausnahme. Wenn der Kunde dieselbe Bank hat wie wir, ist der Betrag nach wenigen Sekunden nach der getätigten Überweisung vom Kunden, unabhängig vom Wochentag auf unserem Konto ersichtlich. Wenn die Überweisung über George (Steiermärkische Sparkasse) getätigt wird, dann ist dies der Fall. Unter folgendem Link sind zum Thema Onlineüberweisung genaue Informationen zu entnehmen: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/Geld/sepa/Dauer_einer_SEPA-Ueberweisung.html
26.3. Varianten der Zahlungsbedingungen
26.3.1. Vorauszahlung des vollen Betrages
Rechnungsbeträge die unter einem Wert von € 500,- liegen, sind grundsätzlich prompt zu überweisen. Der Rechnungsbetrag ist prompt nach Erhalt der Rechnung im Voraus zu bezahlen, wenn die Angebotsannahme innerhalb zwei Monaten vor dem Auftrag stattgefunden hat. Unsere Kontodaten befinden sich auf der Rechnung. Bitte die Rechnungsnummer als Verwendungszweck verwenden, damit wir die Zahlung zuordnen können.
26.3.2. An- und Restzahlung
Rechnungsbeträge die unter einem Wert von € 500,- liegen, sind grundsätzlich prompt zu überweisen. Wenn die Angebotsannahme nicht innerhalb zwei Monaten vor dem Auftrag stattgefunden hat und der Rechnungsbetrag über € 500,- liegt, ist eine prompte Anzahlung von 20% des Auftragswertes, mindestens jedoch € 100,- zu leisten. Wir berechnen 20% des Auftragswertes und runden auf den nächsten geraden Betrag auf. Den genauen Anzahlungsbetrag vermerken wir auf der Rechnung. Die Restzahlung muss so früh geleistet werden, dass dieser Betrag zwei Monate vor Antritt der Personenbeförderung auf unserem Konto einlangt.
26.4. Erlagschein
Aufgrund der weit fortgeschrittenen Technik, stellen wir keine Erlagscheine zur Verfügung. Der Großteil der Bevölkerung besitzt ein Konto und die Möglichkeit die Geldgeschäfte online durchzuführen. Wenn der Kunde mittels Erlagschein bezahlen möchten, dann kann ein Blankoerlagschein bei der Hausbank für eine derartige Zahlungsmethode verwendet werden. Der Erlagschein muss vom Kunden ausgefüllt und eingeworfen oder beim Schalter die Überweisung vorgenommen werden.
26.4.1. Bankweg bei einer Zahlung mit Erlagschein
Wenn die Zahlung mittels Erlagschein durchgeführt wird, muss im Normalfall davon ausgegangen werden, dass die Überweisung einen Tag länger benötigt, als bei einer Onlineüberweisung. Die genaue Information darüber, wie lange es vom Einwerfen des Erlagscheines, bis zur Durchführung der Überweisung dauert, erhält der Kunde bei seiner Hausbank.
26.4.2. Die Überweisung wurde nicht vorgenommen?
Auch wenn keine Zahlung bei uns einlangt, ist der Vertrag mit uns aufrecht. Eine nicht getätigte Überweisung des Rechnungsbetrages hebt den, mit uns geschlossenen Vertrag nicht auf. Den fälligen Rechnungsbetrag nicht zu überweisen stellt keinesfalls ein Zeichen dafür dar, dass der Kunde das Fahrzeug nicht oder nicht mehr benötigt. Die Willensübereinkunft für einen rechtsgültigen Vertrag, ist bei der Angebotsannahme, welche auch schriftlich bestätigt wurde, zustande gekommen und kann nur durch eine Stornierung aufgelöst werden. Eine Stornierung ist nur unter der Einhaltung der Stornobedingungen möglich. Eine Stornogebühr, wie in Punkt -29 Stornierung- beschrieben, ist jedenfalls zu bezahlen. Demnach kommt das gebuchte Fahrzeug auch ohne eingelangter Zahlung zur vereinbarten Abholadresse. Sollte bis zum Fahrtantritt der Fahrtbetrag nicht oder nur teilweise auf unserem Konto eingelangt sein, ist der offene Betrag vor der Personenbeförderung in bar beim Chauffeur zu bezahlen.
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26.4.3. Die Überweisung wurde zu spät getätigt?
Sollte der Rechnungsbetrag so kurzfristig überwiesen worden sein, dass der Betrag nicht vor Antritt der Personenbeförderung auf unserem Konto eingelangt ist, ist diese Zahlung für uns praktisch nicht existent. Um Betrugsversuchen vorzubeugen, gelten Zahlungen für uns nur dann als durchgeführt, wenn diese auf unserem Konto ersichtlich sind. Wenn der Kunde in eine derartige Situation gerät, ist der Betrag in bar vor der Personenbeförderung beim Chauffeur zu bezahlen. Sofern die Zahlungsanweisung zu einem späteren Zeitpunkt auf unserem Konto einlangt, wird diese selbstverständlich wieder retourniert. Eine mitgebrachte Zahlungsbestätigung betrachten wir NICHT als eindeutigen Beweis der durchgeführten Überweisung. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns mit dieser Vorgehensweise vor betrügerischen Handlungen schützen und keinesfalls jemandem Schaden zufügen oder ärgern wollen.
26.5. Zahlungserinnerung
Grundsätzlich hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der Betrag lt. den Zahlungsbedingungen auf unserem Konto einlangt. Wir verfolgen die Zahlungseingänge täglich, jedoch erinnern wir erst, am Montag vor dem eigentlichen Auftrag, an die offene Zahlung.
26.6. Zahlungsverzug
Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, d.h. kommt er nicht seiner Vertragsvereinbarung nach, eine der beiden Zahlungsbedingungen zu wählen und auszuführen, können wir das von ihm gebuchte Fahrzeug überbuchen und einem weiteren Kunden anbieten. Wir informieren den Kunden darüber, dass er sich im Zahlungsverzug befindet. Wenn er einer prompten Zahlung nicht nachkommt, kann das Fahrzeug von einem anderen Kunden gebucht werden. Der Kunde der sich im Zahlungsverzug befindet, hat dann nur noch die Möglichkeit eines der übrigen Fahrzeuge auszuwählen.
26.7. Offene Beträge
Wenn der Rechnungsbetrag nicht oder nur teilweise überwiesen wurde, aus welchen Gründen auch immer, während der Personenbeförderung Getränke konsumiert, oder irgendwelche Zusatzleistungen beansprucht werden, sind diese Kosten direkt nach der Personenbeförderung in bar beim Chauffeur zu bezahlen. Einer Zahlung auf Rechnung können wir bei offenen Beträgen, die während einer Personenbeförderung entstehen, keinesfalls zustimmen. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Ausnahmen gestatten. Sollte die Beschaffung des Geldes über die Buchungsdauer hinausgehen, entstehen Mehrkosten, wie im Punkt -23.10. Verlängerung der Buchungsdauer nach Antritt der Personenbeförderung- beschrieben.
26.8. Zahlungseingänge auf unserem Konto
Sofern unsere Kontodaten, der IBAN und BIC korrekt eingegeben wurden und die Zahlung im Onlinebanking vom Kunden durchgeführt wird, kommt die Zahlung bei uns an. Wenn der Kunde einen falschen IBAN eingibt, wird eine Fehlermeldung angezeigt, oder bei einer Zahlung mit Erlagschein wird die Bank des Kunden darauf hinweisen, dass etwas nicht passt und die Überweisung nicht durchgeführt werden konnte. Wir vermerken alle Zahlungseingänge intern. Eine Information unsererseits an den Kunden, dass die Zahlung angekommen ist, ist nicht vorgesehen. Gerne kann sich der Kunde jeder Zeit schriftlich unter info@limousinen-graz.at oder telefonisch unter +43 669 1959 0505 erkundigen, ob die Zahlung bei uns eingelangt ist. Wir prüfen das gerne und teilen dem Kunden den Fortschritt mit.
27. Rücktrittsrecht
27.1. Allgemein
Nach aktueller Auffassung des Gesetzgebers besteht für die Dienstleistung -Beförderung von Personen- kein Rücktrittsrecht, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die zu erbringende Leistung vorsieht. Anhand der von uns benötigten Daten für die Personenbeförderung, treffen diese Parameter bei unserer Dienstleistung jedenfalls zu.
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27.2. Link zur Arbeiterkammer
Auf Seite 40 der PDF Datei der Arbeiterkammer ist zu lesen, dass das FAGG bei Beförderung von Personen NICHT zur Anwendung kommt (außer §8 FAGG). Der §8 des FAGG sagt im Grunde nichts anderes, als dass, der Kunde nur dann ein Rücktrittsrecht hat, wenn dieser direkt über die Website des Unternehmens eine verbindliche Buchung vornimmt und dazu ein Button -Zahlungspflichtig bestellen- o. Ä. klicken muss. Der Kunde kann über unsere Website nur eine unverbindliche Preisanfrage senden auf die wir, anhand eines unverbindlichen und schriftlichen Angebotes antworten, welches wir per E-Mail oder einem Nachrichtendienst (z.B. Whats App) versenden. Um die Dienstleistung bei uns buchen zu können, muss das Angebot schriftlich per E-Mail oder einen Nachrichtendienst (z.B. Whats App) angenommen werden. Erst mit der schriftlichen Annahme des Kunden kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Aufgrund dieses Buchungsvorganges entfällt das Rücktrittsrecht. Wenn der Kunden unser Angebot nicht annimmt, kommt kein verbindlicher Vertrag zustande. Im Folgenden Link der Arbeiterkammer sind alle Informationen zusammengefasst. https://stmk.arbeiterkammer.at/service/broschuerenundratgeber/konsument/20170823_Ruecktrittsrechte_2016_Broschuere-barrf.pdf
27.3. Link zur WKO
Auf der Website der WKO, sind die Ausnahmen vom Rücktrittsrecht zu entnehmen. Im folgenden Link der WKO sind die Informationen darüber zusammengefasst.
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Ruecktrittsrecht_bei_Dienstleistungen_im_Internet.html
27.4. Link zum RIS
Im Rechtsinformationssystem des Bundes steht im Bundesgesetz für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG unter
§1 Abs. 2
Dieses Bundesgesetz gilt – soweit in § 8 Abs. 4 nichts anderes bestimmt ist – nicht für Verträge,
Z 13
die mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln mit Hilfe öffentlicher Fernsprecher zu deren Nutzung geschlossen werden oder die zur Nutzung einer einzelnen von einem Verbraucher hergestellten Telefon-, Internet- oder Faxverbindung geschlossen werden.
(3)
Für Verträge über die Beförderung von Personen ist nur § 8 anzuwenden.
An diese Verpflichtung unter §8 Abs. 1 halten wir uns, indem wir dem Kunden ein unverbindliches schriftliches Angebot zukommen lassen.
Abs. 2 kommt demnach nicht zu tragen, weil es keine Möglichkeit gibt, eine zahlungspflichtige, verbindliche Buchung über unsere Website durchzuführen. Da es sich bei Vertragsabschlüssen, die mit uns getätigt werden, nicht um ein Fernabsatzgeschäft handelt, entfällt das Rücktrittsrecht. Im folgenden Link sind alle Informationen nachzulesen. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008847
27.5. Weiterführende Erklärung
Unsere Stretchlimousinen sind gewerberechtlich seit 01.01.2021 als Taxi deklariert, dementsprechend angemeldet und versichert. Taxis sind für die entgeltliche Personenbeförderung bestimmt und ausnahmslos nur mit Fahrer buchbar. Die entsprechende Vormerkkennzeichen mit der Endung TX, weist auf die gewerbliche Verwendung als Taxi hin. Es besteht somit kein Rücktrittsrecht von den mit uns geschlossenen Verträgen die für eine Personenbeförderung geschlossen wurden. Wenn ein Kunde vom Vertrag zurücktreten möchte, kann er zu unseren aktuellen Stornobedingungen den Vertrag stornieren.
28. Umbuchung
28.1. Allgemein
Der Grund einer Umbuchung ist für uns nicht relevant. Wenn der Wunsch zu einer Umbuchung vom Kunden gegeben ist, handeln wir dementsprechend. Die Konditionen einer Umbuchung sind in diesem Punkt genau beschreiben. Wenn der Kunde eine Umbuchung wünscht, teilen wir schriftlich die Kosten mit. Es obliegt dem Kunden, ob eine Umbuchung vorgenommen wird oder nicht. Eine Umbuchung hat zwingend schriftlich zu erfolgen.
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28.2. Umbuchung einer Personenbeförderung auf einen anderen Tag
Eine Umbuchung einer Personenbeförderung ist dann kostenlos, wenn diese innerhalb 24 Stunden ab der Angebotsannahme stattfindet. Innerhalb der 24h sind alle Änderungen kostenlos. Danach ist eine erstmalige Umbuchung kostenpflichtig und beträgt 15% des Auftragswerts, mindestens jedoch € 30,- und max. € 100,-. Jede weitere Umbuchung die durchgeführt wird, kostet unabhängig vom Auftragswert € 30,-. Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund mehrerer Faktoren einen Kostenbeitrag einheben.
28.3. Pflichten des Kunden bei einer Umbuchung
Sollte der Fahrpreis bis zum Zeitpunkt der Umbuchung noch nicht oder nur teilweise bezahlt worden sein, ist dieser und auch die Kosten der Umbuchung prompt zu bezahlen, unabhängig davon für welche Zahlungsbedingung sich der Kunde entschieden hat. Bei einer Umbuchung ändert sich die Zahlungsbedingung automatisch auf eine prompte Zahlung aller offener Beträge. Der Kunde kann sich nach der prompten Zahlung Zeit lassen, um einen Ersatztermin zu finden. Wenn der offene Betrag nicht prompt bezahlt wird und wir trotz mehrmaliger Aufforderung mit kostenlosen Zahlungserinnerungen, keine Zahlung herbeiführen können und somit eine Zahlungsunwilligkeit entsteht, sehen wir uns gezwungen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der letzte Schritt ist der Weg vor das Gericht. Der Vertrag ist weiterhin aufrecht, denn wir sind immer willens unseren Teil des Vertrages zu erfüllen. Ergänzend wird hinzugefügt: Die Erfahrung lehrt uns, dass wir ein einheitliches Vorgehen beschreiten müssen. Wir möchten niemanden abschrecken. Es ist so, dass wir uns als Firma vor einigen wenigen schwarzen Schafen schützen müssen.
29. Stornierung
29.1. Allgemein
Jeder Mit uns geschlossene Vertrag kann storniert werden, aber es entstehen jedenfalls Kosten. Eine Stornierung ist nur dann gültig, wenn diese bei uns nachweislich, schriftlich eingelangt ist. Nachdem die Stornierung des Kunden bei uns eingelangt ist und wir diese schriftlich bestätigt haben, wird die Rechnung, auf der die verbindlich gebuchte Personenbeförderung und allfällige sonstige Positionen ausgewiesen sind, storniert und der Kunde erhält eine gesonderte Rechnung über den Stornobetrag. Anhand des Datums und der Uhrzeit des Eingangs der schriftlichen Stornierung des Kunden, wird der Stornobetrag lt. Staffelung der Stornokosten festgesetzt. Je nachdem ob der Kunde eine Anzahlung oder Gesamtzahlung geleistet hat, können folgende Szenarien entstehen. Entweder es entsteht ein Differenzbetrag zu Gunsten des Kunden, welcher erstattet wird, oder es entsteht ein Nachzahlbetrag bzw. der gesamte Stornobetrag ist zu bezahlen, dann wird eine dementsprechende Rechnung erstellt und dem Kunden per E-Mail oder einem Nachrichtendienst (z.B. Whats App) zugestellt. Der Rechnungsbetrag ist prompt zu überweisen. Bei einer Zahlungsunwilligkeit des Kunden, werden wir rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um den Betrag einzutreiben. Als letzten Schritt werden wir gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
29.2. Stornierungsgrund
Der Grund der Stornierung hat keine Relevanz. Mit der Angebotsannahme, wurde ein rechtsgültiger Vertrag mit uns geschlossen. Der Kunde wird von Anfang an MEHRMALS über die AGB aufgeklärt und dass diese Vertragsbestandteil sind. Mit der Angebotsannahme bestätigt der Kunde die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Im Angebot unter -Rechtliche Hinweise- haben wir dies vermerkt. Sollte der Kunde seine Anfrage über unser Anfrage Formular an uns gesendet haben, muss mit einem Haken bestätigt werden, dass die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert wurden. Wenn der Kunde den mit uns geschlossenen Vertrag storniert, sind die Stornierungsbedingungen einzuhalten. Unsere Konditionen sind in unseren AGB klar definiert. Als langjähriger Dienstleister (seit 1997) in der entgeltlichen Personenbeförderung, ist es uns leider nicht anders möglich, als eine Stornogebühr einzubehalten oder einzuheben. Sollte der Verdacht des Betruges im Raum stehen, sehen wir uns gezwungen zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
29.3. Nichtantritt einer Personenbeförderung
Der Nichtantritt einer Personenbeförderung, stellt einen Vertragsbruch dar. Die Gesamten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, müssen vom Kunden zur Gänze zu begleichen werden. Es besteht keine Möglichkeit für eine Teilerstattung oder Umbuchung!
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29.3.1. Definition
Wenn ein Kunde bei Ankunft des Fahrzeuges bei der Abholadresse, nicht auf die Anrufe des Chauffeure reagieren, stellt dieses Verhalten, nach Ablauf von 30min, einen Vertragsbruch des Kunden dar. In diesen 30min versucht der Chauffeur ständig mit dem Kunden telefonischen Kontakt aufzunehmen. Sollte der Kunde es verabsäumen sich innerhalb der vorgenannten Zeit mit dem Chauffeur telefonisch in Verbindung zu setzen, kehrt das Fahrzeug wieder zum Firmenstandpunkt zurück. Der Kunde muss für alle entstandenen Kosten aufzukommen.
29.3.2. Kosten
Je nach gewählter Buchungsdauer, entstehen dem Kunden Kosten für die Wartezeit. Da jeder Auftrag sehr individuell ist, müssen diese Kosten in jedem Fall extra geprüft werden. Als Beispiel sei folgende Personenbeförderung genannt. Parameter: Ein Transfer max. 20min in Graz. Der Kunde muss die Wartezeit von 30min und die Auftragskosten bezahlen. Sollten die Auftragskosten bereits bezahlt worden sein, sind die Kosten der Wartezeit zu begleichen. Wir senden eine entsprechende Rechnung.
29.4. Stornierung einer verbindlichen Buchung
29.4.1. Kunde
Eine Stornierung vom Kunden, ist nur dann gültig, wenn diese nachweislich und in schriftlicher Form bei uns per E-Mail info@limousinen-graz.at einlangt und von uns schriftlich bestätigt wurde. Unsere schriftliche Bestätigung stellt den Nachweis des Einganges der Stornierung dar. Wir bitten um Verständnis, dass wir eine Stornogebühr einbehalten oder wenn keine Zahlung geleistet wurde, auf jeden Fall eine Stornogebühr einheben. Eine Rechnung mit dem Stornobetrag, wird dem Kunden auf jeden Fall zugestellt.
29.4.2. Wir
Eine Stornierung durch uns, ist nur dann gültig, wenn wir diese dem Kunden in schriftlicher Form übermittelt haben. Als Nachweis gilt das Sendedatum der E-Mail oder das des Nachrichtendienstes (z.B. WhatsApp). Wenn Wir einen Vertrag mit einem unserer Kunden stornieren, sind wir nicht verpflichtet einen Grund anzugeben. Uns liegt es natürlich fern einen Vertrag mit einem Kunden zu stornieren, denn der Kunde ist König, solange er sich so verhält. Bei einem Vertragsstorno durch uns, erhält der Kunde alle bezahlten Beträge zur Gänze zurück.
29.5. Stornierung einer spontanen verbindlichen Buchung
Siehe Punkt 29.5.
29.6. Kosten einer Stornierung
Je nachdem ob eine Anzahlung geleistet oder bereits der Gesamtbetrag überwiesen wurde, entstehen folgende Möglichkeiten.
1. Sofern der Rechnungsbetrag oder ein Teilbetrag bereits überwiesen wurde und bei der Stornierung des Kunden ein Differenzbetrag zu Gunsten des Kunden entsteht, wird dieser erstattet.
2. Wenn der Rechnungsbetrag noch nicht überweisen wurde oder die überwiesene Anzahlung zu gering ist, um die Stornogebühr abzudecken, wird jedenfalls eine Rechnung mit dem Restbetrag erstellt und dem Kunden zugesendet. Der Stornobetrag ist prompt zu überweisen.
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29.6.1. Staffelung der Stornokosten
1. Bis 24 Stunden nach der Angebotsannahme, betragen die Stornokosten 10% des Auftragswertes.
2. Ab 24 Stunden bis zum 56. Tag vor der Personenbeförderung, betragen die Stornokosten 20% des Auftragswertes.
3. Ab dem 55. Tag bis zum 28. Tag vor der Personenbeförderung, betragen die Stornokosten 30% des Auftragswertes.
4. Ab dem 27. Tag bis zum 15. Tag vor der Personenbeförderung, betragen die Stornokosten 40% des Auftragswertes.
5. Ab dem 14. Tag bis zum 7. Tag vor der Personenbeförderung, betragen die Stornokosten 50% des Auftragswertes.
6. Ab dem 6. Tag bis einen Tag vor der Personenbeförderung, betragen die Stornokosten 60% des Auftragswertes.
7. 24h bis 2h vor der Personenbeförderung, betragen die Stornokosten 70% des Auftragswertes.
8. Ab 2h bis zur Abfahrt des Fahrzeuges von der Garage vor der Personenbeförderung, betragen die Stornokosten 80% des Auftragswertes.
9. Nach Abfahrt des Fahrzeuges zum Kunden, betragen die Stornokosten 100% des Auftragswertes.
Wichtiger Hinweis: Unabhängig vom Zeitpunkt einer verbindlichen Buchung gilt zuerst der Punkt 1 der Staffelung der Stornokosten und danach der jeweilige Zeitpunkt an dem storniert wird. Ausnahme: Bei spontanen Buchungen, bei denen sich der Chauffeur direkt nach der Angebotsannahme auf den Weg zur Garage macht, um die Wartezeit für den Kunden gering zu halten, gilt nur Punkt 9 der Kostenstaffelung. Bei Buchungen die innerhalb 24 Stunden vor Fahrtantritt getätigt werden, entfallen Punkt 1-6 der Kostenstaffelung. Punkt 7 tritt anstelle Punkt 1. Die Staffelung wird logisch fortgeführt.
29.7. Staffelung der Stornogebühr, nach einer Umbuchung
Nachdem ein Kunde seinen Personenbeförderung auf einen anderen Tag umgebucht hat, ändert sich die Stufe der Staffelung der Stornokosten nicht. Der Kunde bleibt weiterhin in der Stufe der Staffelung der Stornokosten, in der er sich zum Zeitpunkt der Umbuchung befunden hat. Die Staffelung der Stornokosten läuft bei Erreichen des gleichen Abstandes zum Auftrag, an dem die Umbuchung stattgefunden hat, sinngemäß weiter.
29.8. Vertragsstorno durch einen Sachwalter
Wir weisen in unserem Angebot darauf hin, dass Personen, die einer gerichtlich angeordneten Sachwalterschaft unterstehen, keinesfalls buchen dürfen und diese Personen uns darüber in Kenntnis setzen müssen. Der Kunde steht in der Pflicht uns diesen Fakt mitzuteilen. Bei einer unverbindlichen Preisanfrage über unsere Website www.limousinen-graz.at/kontakt/ ist ein Haken zur Bestätigung zu setzten, dass keine Sachwalterschaft besteht. Wenn uns der Kunde mitteilt, dass eine Sachwalterschaft besteht, weisen wir freundlich darauf hin, dass wir die verbindliche Buchung nicht von ihm entgegennehmen können. Wir weisen darauf hin, dass wir die verbindliche Buchung nur von einer Person entgegennehmen können, welche KEINER Sachwalterschaft untersteht!
Wenn der Kunde, der im Begriff ist eine Personenbeförderung zu buchen, uns mitteilt, dass keine Sachwalterschaft besteht, dies jedoch die Unwahrheit ist und dennoch eine Sachwalterschaft bestehen, nehmen wir die verbindliche Buchung entgegen. Nachdem es uns nur möglich ist, den Kunden schriftlich darauf hinzuweisen, dass er nicht buchen darf, wenn eine Sachwalterschaft besteht und der Kunde uns darüber in Kenntnis setzen muss, haben wir der Sorgfaltspflicht genüge getan. Wir können nur auf die Aussage des Kunden reagieren. Die Willensübereinkunft entsteht bei Angebotsannahme. Uns stehen nicht die Mittel zur Verfügung, um zu überprüfen, ob jemand einer Sachwalterschaft unterliegt oder nicht, uns bleibt nichts anderes übrig als zu vertrauen, dass uns der Kunde die Wahrheit mitteilt. Wenn ein derart geschlossener Vertrag von einem Sachwalter storniert wird, ist eine Stornogebühr, wie im -Punkt -29 Stornierung- beschrieben, zu bezahlen. Wir weisen vor und bei JEDER Angebotsannahme darauf hin, dass unsere AGB Vertragsbestandteil sind. Bei unserem Anfrageformular ist ein Haken zu setzen, dass die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert wurden und im Angebot findet man denselben Wortlaut. In der Vorabbestätigung, welche ein Kunde zugesendet bekommt, nachdem er das Angebot angenommen hat, steht geschrieben, dass die AGB Vertragsbestandteil sind und in der Buchungsbestätigung steht dies ebenfalls. Unserer Pflicht auf die AGB hinzuweisen sind wir damit mehr als nachgekommen. Sollten diese Kosten nicht bezahlt werden, werden wir jedenfalls und ohne Umschweife gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
30. Verhalten in den Fahrzeugen
30.1. Allgemein
Wir bitten darum in unseren Fahrzeugen keine Speisen zu verzehren und mit den Fahrzeugen pfleglich umzugehen. Wir möchten allen Fahrgästen eine unvergessliche und schöne Zeit während der Personenbeförderung bereiten. Jegliche Beschädigung an und in den Fahrzeugen ist zu vermeiden. Das Hinauslehnen bei heruntergelassenen Türfensterscheiben sowie das Rauchen und das Öffnen der Dachluke ist nicht gestattet. Der Kunde hat die Möglichkeit die Musikanlage und die Klimaanlage sowie die Heizung zu benützen und zu bedienen. Auch die Lichteffekte können vom Kunden verändert werden.
30.2. Dachluke
Das Öffnen der Dachluken ist strengstens untersagt. Bei zuwiderhandeln werden € 200,- vom Chauffeur eingehoben. Die Dachluken sind Notausstiege und nicht dafür gedacht spaßeshalber, wie in diversen Filmen hinauszuschauen und herumzuschreien. Bei weiterem hantieren mit der Dachluke, trotz Ermahnung des Chauffeurs, wird die Personenbeförderung abgebrochen. Es liegt im Ermessen des Chauffeurs, ob er die Personenbeförderung abbricht oder weiter durchführt.
30.3. Anschnallpflicht
In Österreich gilt per Gesetz die Anschnallpflicht. In allen Fahrzeugen sind ausreichend Rückhaltesysteme/Gurte vorhanden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden und in seinem Interesse diese zu benützen. Die Verantwortung für das Anschnallen kann nicht auf den Chauffeur übertragen werden.
30.4. Cabriolimo
Das Aufstehen in der Cabriostretchlimousine ist von Gesetzes wegen zwar nicht untersagt, jedoch muss sich jeder Fahrgast lt. österreichischem Gesetz anschnallen. Das Anschnallen verhindert logischerweise das Aufstehen. Sollten die Mitfahrer der Cabriostretchlimousine dennoch aufstehen, kann derartiges Verhalten eine Polizeikontrolle nach sich ziehen. Eine Anhaltung der Polizei geht natürlich von der Buchungsdauer des Kunden ab. Sollte diese sogar überschritten werden, fallen Mehrkosten an. Die Preisliste dafür ist auf unserer Website https://limousinen-graz.at/wp-content/uploads/2023/01/Eventuelle-Mehrkosten-2023-scaled.jpg veröffentlicht.
30.4.1. Besonderheit bei unserer Cabriolimo®
Bei dieser Stretchlimousine können bei Bedarf das Dach und die Seitenscheiben geöffnet werden. Wichtig zu erwähnen ist, dass bei Schlechtwetter das Verdeck geschlossen werden kann und auch dicht ist. Wichtiger Hinweise: Das Anschnallen ist auch in dieser Stretchlimousine Pflicht. Wir sind sehr auf die Sicherheit unserer Kunden bedacht. Im Straßenverkehr gibt es immer wieder Situationen in denen der Chauffeur abrupt abbremsen muss. Sollte einer unserer Kunden gerade in dieser Situation in der Cabriolimo® stehen, weil die gesetzlichen Bestimmungen ignoriert wurden, können schwere Verletzungen entstehen. Genau das möchten wir mit den hier angeführten Hinweisen verhindern. Sollte dennoch der Fall eintreten, dass sich ein Kunde durch sein eigenes Fehlverhalten in der Cabriolimo® oder in einer unserer anderen Stretchlimousinen verletzten, erklärt sich der Kunde damit einverstanden uns jedenfalls schad- und klaglos zu halten
30.5. Ausstattung
In den Stretchlimousinen sind Radios, Flachbildschirme, Monitore, Klimaanlagen und verschieden Lichteffekte installiert. Diese können von den Fahrgästen selber bedient werden. Die elektronischen Geräte und das Interieur sind so zu behandeln, dass keine Beschädigungen entstehen.
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30.6. Alkoholeinfluss und ungebührliches Verhalten des Kunden
Sollte sich der Kunde in einem Zustand befinden, in dem er durch übermäßigen Konsum von Alkohol, nicht mehr weiß wie er sich zu verhalten hat, kann der Chauffeur einzelne Personen oder auch die gesamte Gruppe von der Personenbeförderung ausschließen. Ein sicherer Transport ist in diesem Zustand nicht möglich. Chauffeur, Fahrzeug und Gäste könnten verletzt oder beschädigt werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sich alle Gäste in einem beförderungsfähigen Zustand befinden. Feiern ist erlaubt, jedoch gibt es Grenzen die wir höflichst bitten einzuhalten. Gäste die ihre Umgebung nicht mehr wahr nehmen, sich nicht mehr aufrecht halten können usw. werden jedenfalls von der Beförderung ausgeschlossen. Dies gilt auch für anderes ungebührliches verhalten den Chauffeuren oder Fahrzeugen gegebenüber. Auch in diesem Fall kann der Chauffeur einzelne Personen oder die gesamte Gruppe von der Beförderung ausschließen. Wenn der Chauffeur die gesamte Gruppe ausschließen muss, weil eine Beförderung aufgrund oben genannten Fehlverhaltens nötig geworden ist, besteht für den Kunden keine Möglichkeit die Auftragskosten erstattet zu bekommen.
31. Verunreinigung
31.1. Verschmutzung über das normale Maß
Übermäßige Verunreinigungen werden im Ermessen des Chauffeurs mit mindestens € 200,- nachverrechnet. Darunter fällt z.B. das Spritzen mit Getränken, das Verzehren von Speisen usw. Diese Kosten sind auf unserer Website https://limousinen-graz.at/wp-content/uploads/2023/01/Eventuelle-Mehrkosten-2023-scaled.jpg veröffentlicht.
31.2. Unerlaubtes Rauchen in den Fahrzeugen
Das Rauchen in und neben unseren Fahrzeugen ist mit aller Deutlichkeit STRENGSTENS VERBOTEN!!! Raucher haben sich bei einer Raucherpause von dem Fahrzeug zu entfernen und in einer Entfernung zu rauchen, bei der sichergestellt werden kann, dass kein Rauch in das Fahrzeug ziehen kann. Das Rauchen neben einer Stretchlimousine, bei der die Türe geöffnet ist, ist strengstens untersagt. Der Kunde hat der Weisung des Chauffeurs Folge zu leisten, sich mit seinem Glimmstängel vom Fahrzeug zu entfernen. Ein derart respektloses Verhalten gegenüber fremden Eigentums und die dadurch einhergehende Verunreinigung die durch den Zigarettenrauch in den Fahrzeugen entsteht, zieht den sofortigen Fahrtabbruch nach sich, wenn sich die Gäste nicht an die vorangegangenen Weisungen halten. Unerlaubtes Rauchen in den Fahrzeugen stellt eine grobe Verunreinigung dar. In den Fahrzeugen herrscht absolutes und strengstes Rauchverbot! Dies ist auch per Verordnung der Betriebsordnung für Taxis §2 Abs. 2 so festgelegt. Link zur Verordnung https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000266 Sollte eine Zigarette oder ähnliches in unseren Fahrzeugen auch nur angezündet werden, wird der Chauffeur ohne weitere Verzögerung € 200,- pro Verursacher und pro Zigarette o.ä. für diese Verunreinigung einheben. Die Personenbeförderung ist an Ort und Stelle beendet und der aushaftende Betrag durch Getränkekonsumation und Zusatzleistungen, sollte noch einer offen sein, ist in bar beim Chauffeur zu bezahlen. Der widerwertige Gestank, der von Zigaretten ausgeht, ist in unseren Fahrzeugen nicht erwünscht und nur schwer zu entfernen. Das Fahrzeug muss nach so einem Vorfall einer Spezialbehandlung unterzogen werden, damit diese wieder rauchfrei für den nächsten Kunden einsetzbar ist. Sollte eine Sachbeschädigung durch die Glut der Zigarette festgestellt werden, wird zuerst wie im Punkt -32.4. Daten des Verursachers der Beschädigung- vorgegangen. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht fruchten wird die Beschädigung zur Anzeige gebracht. Wenn der Verursacher seine Daten nicht dem Chauffeur geben möchte, wird wie im Punkt -32.3. Fahrlässige Beschädigung- vorgegangen. Sollte durch dieses Fehlverhalten eine Überziehung der Buchungsdauer entstehen, wird diese zum aktuellen Tarif nachverrechnet. Dieser Betrag ist ebenfalls an Ort und Stelle beim Chauffeur in bar zu bezahlen. Diese Kosten sind auf unserer Website https://limousinen-graz.at/wp-content/uploads/2023/01/Eventuelle-Mehrkosten-2023-scaled.jpg veröffentlicht. Sollte der Verursache nicht einsichtig sein, gilt als vertraglich vereinbart, dass die Person zur Schadenersatzleistung herangezogen wird, welche die Personenbeförderung gebucht hat. Die Person die die Personenbeförderung gebucht hat, trägt die Hauptverantwortung über die Gäste die in unseren Fahrzeugen mitfahren und ist auch dafür verantwortlich.
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31.3. Verschmutzung durch Übelkeit
Sollte sich ein Fahrgast oder mehrere Fahrgäste, durch welchen Umstand auch immer, übergeben müssen und das Fahrzeug damit verunreinigen, egal ob das Fahrzeug außen oder innen verunreinigt wird, egal ob die Verschmutzung gering oder übermäßig groß ist, egal ist auch, ob der Kunde die Verunreinigung beseitigen möchte oder nicht, dann ist pro Verursacher eine Gebühr von € 400,- direkt beim Chauffeur zu entrichten. Die Reinigung übernimmt eine Reinigungsfirma, welche auf Fahrzeugreinigung spezialisiert ist. Wenn wir durch die Situation, dass sich ein Fahrgast übergeben muss, weitere Aufträge nicht oder nur verspätet durchführen können, wird im Einzelfall geprüft, wie hoch die Kosten dafür sind, welche auch der Verursacher zu tragen hat. Alle Kosten die in einer derartigen Situation anfallen, sind in bar beim Chauffeur an Ort und Stelle zu bezahlen. Verzögerungen, die die Buchungsdauer überschreiten, beispielsweise durch eine Zahlungsunwilligkeit, oder wegen dem Aufsuchen eines Geldausgabeautomaten, usw. sind vom Verursacher zu tragen und an Ort und Stelle beim Chauffeur zu bezahlen. Diese Kosten sind auf unserer Website https://limousinen-graz.at/wp-content/uploads/2023/01/Eventuelle-Mehrkosten-2023-scaled.jpg veröffentlicht. Die Personenbeförderung ist nach der Zahlung aller offenen Beträge an Ort und Stelle beendet, da das Fahrzeug nicht mehr einsatzbereit ist.
32. Beschädigungen
32.1. Allgemein
Der Kunde, der die Personenbeförderung gebucht hat, erklärt sich damit einverstanden, für alle Schäden haftbar gemacht zu werden, die die Mitfahrer seines gebuchten Auftrages verursachen. Der Kunde der unser Angebot angenommen hat, ist unser direkter Ansprechpartner in allen Belangen und dieser kann die Schadenssumme vom Verursacher der herbeigeführten Schäden regressieren. Wir streben jedenfalls eine unbürokratische einvernehmliche Lösung an. Ist dies nicht möglich, wird die Beschädigung zur Anzeige gebracht.
32.2. Mutwillige Beschädigung
Mutwillige Beschädigungen werden jedenfalls zur Anzeige gebracht. Eine einvernehmliche Lösung kann in einer derartigen Situation nicht angestrebt werden, dennoch sind wir bemüht bei Einsichtigkeit und sofortiger Schadenersatzzahlung von einer Anzeige abzusehen. Wenn dies nicht möglich ist, wird Anzeige bei der Polizei erstattet. Etwaige Verzögerungen bei der Personenbeförderung gehen zu Lasten des Kunden und werden nach aktuellem Tarif verrechnet. Die Kosten für eventuelle Mehrkosten, sind auf unserer Website unter folgenden Link zu finden. https://limousinen-graz.at/wp-content/uploads/2023/01/Eventuelle-Mehrkosten-2023-scaled.jpg Bei einer mutwilligen Beschädigung ist jedenfalls der Verursacher für die Begleichung des Schadens heranzuziehen und nicht der Kunde, der die Personenbeförderung gebucht hat.
32.3. Fahrlässige Beschädigung
Auch eine fahrlässige Beschädigung ist kostenpflichtig zu ersetzten. Uns ist klar, dass so etwas passieren kann. Die Haushaltsversicherung des Verursachers wird eventuell so freundlich sein, die Kosten zu übernehmen. Fakt ist, dass jede Beschädigung, auch wenn die Versicherung den Schaden nicht übernimmt vom Kunden zu bezahlen ist und beim Verursacher regressiert werden kann. Etwaige Verzögerungen bei der Personenbeförderung gehen zu Lasten des Kunden und werden nach aktuellem Tarif verrechnet. https://limousinen-graz.at/wp-content/uploads/2023/01/Eventuelle-Mehrkosten-2023-scaled.jpg
32.4. Daten des Verursachers
Wenn eine angestrebte einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, werden die Daten des Verursachers, wie bei einem Verkehrsunfall, von unserem Chauffeur, aufgenommen und der Fall zur Anzeige gebracht. Sollte sich der Verursacher weigern seine Daten herzugeben, muss jedenfalls der Kunde, der das Fahrzeug gebucht hat, die Auskunft erteilen. Sollte dies, aus welchem Grund auch immer, nicht möglich sein, wird Anzeige gegen den Verursacher erstattet, um in weiterer Folge durch die Polizei, die Daten des Verursachers feststellen zu können. Dabei wird die Nächste Polizeidienststelle angefahren, um Beschädigung zur Anzeige zu bringen und um die Daten zu erhalten. In weiterer Folge wird der Fall vor Gericht gehen. Etwaige Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden und werden nach aktuellem Tarif verrechnet.
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32.5. Mitgebrachte und geöffnete Getränke
Gerne können auch Getränke vom Kunden mitgebracht werden. Der Kunde kann diese Getränke auch bei uns vorab vorbeibringen, damit diese bei der Personenbeförderung richtig temperiert sind. Das Vorkühlen ist selbstverständlich kostenlos. Zu beachten ist, dass pro handelsübliche, mitgebrachte und geöffnete Flasche ein entsprechendes Körberlgeld verrechnet wird. Die Preise dafür befinden sich auf unserer Getränkekarte und diese ist auf unserer Website https://limousinen-graz.at/wp-content/uploads/2023/01/Getraenkekarte-2023-scaled.jpg veröffentlicht.
Bei nicht original verschlossenen mitgebrachten und konsumierten antialkoholischen Getränken, bei denen wir uns nicht sicher sein können, ob es sich um ein Mischgetränk (Alkohol) handelt oder nicht, wird automatisch ein Körberlgeld für mitgebrachte hochprozentige Getränke eingehoben und pro 0,7l entsprechend verrechnet. Die wenigen Einzelfälle, werden Vorort geklärt
32.6. Heimliche Konsumation von mitgebrachten Getränken
Dieser Punkt betrifft meist unser jüngeres Publikum. Wir schicken voraus, dass wir ein seriöses, solides und grundehrliches Unternehmen sind und wir uns keinesfalls anlügen oder betrügen lassen. Sollte auf Nachfrage des Chauffeurs vor Antritt der Personenbeförderung, hinsichtlich mitgebrachter Getränke gelogen, aber dennoch Getränke konsumiert werden und das auch noch heimlich, verdoppelt sich der Betrag des Körberlgeldes. Dieser Betrag ist in bar genau dann zu entrichten, wenn der Chauffeur eine heimliche Konsumation wahrnimmt. Die Preise dafür befinden sich auf unserer Getränkekarte und ist auf unserer Website https://limousinen-graz.at/wp-content/uploads/2023/01/Getraenkekarte-2023-scaled.jpg veröffentlicht.
32.7. Transportieren von Getränken
Sollte der Kunde Getränke nur deswegen mitnehmen, um diese zu einem späteren Zeitpunkt, nach der Personenbeförderung konsumieren zu wollen, ist das selbstverständlich gestattet und kostenfrei. Getränke die nicht in der Stretchlimousine konsumiert werden, führen wir gerne im Kofferraum mit.
32.8. Gläser
Frisch gewaschene und polierte Gläser stehen unseren Kunden in den Stretchlimousinen zur Verfügung. Es ist nicht gestattet eigene Gläser, Plastikbecher öä. mitzubringen, um diese in den Stretchlimousinen zu verwenden, denn es befinden sich ausreichend Gläser zur Benützung in den Stretchlimousinen. Für Gläser oder Becher, welche der Kunde zusätzlich mitnimmt, gibt es keine Vorrichtung in den diese eingehängt werden können und fallen bei verschiedenen Fahrmanöver um, wenn sie einfach so auf der Bar abgestellt werden. Plastikbecher können kaputt gehen und die Ausstattung der Stretchlimousinen mit dem Inhalt verunreinigen. Durch die Verunreinigung können Mehrkosten anfallen. Die Preisliste für eventuelle Mehrkosten befindet sich auf unserer Website https://limousinen-graz.at/wp-content/uploads/2023/01/Eventuelle-Mehrkosten-2023-scaled.jpg Die Nichtbenützung unserer Gläser befreit den Kunden nicht von der Zahlung eines entsprechendem Körberlgelds.
33. Polizeikontrolle
Die Exekutive muss auch ihre Arbeit verrichten, deswegen lässt es sich nicht vermeiden, dass auch unsere Fahrzeuge kontrolliert werden. Im Falle einer Kontrolle ist es nicht möglich, die dafür benötigte Zeit an die vereinbarte Buchungsdauer anzuhängen und geht somit zu Lasten des Kunden. Auch unsere nächsten Gäste möchten das gebuchte Fahrzeug pünktlich und sauber vorfinden. Die Zeit um das Fahrzeug zu reinigen würde uns sonst abgehen. Sollte durch eine normale Verkehrskontrolle die Buchungsdauer überschritten werden, entstehen dem Kunden keine Mehrkosten. Sollte Die Polizeikontrolle aufgrund des Verhaltens unserer Kunden erfolgen, z.B. laute Musik, Kopf bei der Türscheibe hinausstrecken usw., und dadurch eine ungewollte Verzögerung/Verlängerung der Buchungsdauer entstehen, werden diese Mehrkosten zum aktuellen Preis nachverrechnet und sind direkt in bar beim Chauffeur nach der Personenbeförderung zu bezahlen. Die aktuelle Preisliste für -Eventuelle Mehrkosten sind auf der Website https://limousinen-graz.at/wp-content/uploads/2023/01/Eventuelle-Mehrkosten-2023-scaled.jpg veröffentlicht.
34. Gutscheine
34.1. Allgemein
Gutscheine können wir nur dann berücksichtigen, wenn wir bei der Preisanfrage darüber vom Kunden in Kenntnis gesetzt wurden. Der Kunde hat dann die Pflicht den Gutschein bei der Abholung dem Chauffeur zu übergeben. Tut er das nicht, ist der Fehlbetrag vom Kunden Vorort beim Chauffeur in bar zu bezahlen. Aufgrund unserer Zahlungsmodalitäten, kann ein Gutschein bei der Rechnungslegung nicht in Abzug gebracht werden, wenn wir davon nicht in Kenntnis gesetzt wurden. Gutscheine können keinesfalls in bar abgelöst werden, egal ob es Rabatt- oder Wertgutscheine sind. Gutscheine die wir für Verlosungen überlassen, sind personenbezogene Gutscheine, können nur vom Gewinner eingelöst werden und dürfen nicht auf Dritte übertragen werden! Der Gewinner muss vom Veranstalter auf den Gutschein eingetragen werden. Sollte ein derartiger Gutschein weitergegeben werden, verliert dieser seine Gültigkeit. Derartige Gutschein sind Rabattgutscheine und wir sind nicht gewillt, dass unsere Großzügigkeit ausgenutzt wird, in dem Gewinner von Rabattgutscheinen, diese versuchen weiterzuverkaufen und sich demnach an unserer Großzügigkeit bereichern.
34.2. Anwendungsmöglichkeit aller Gutschein
Gutscheine können nur für die Dienstleistung einer Personenbeförderung mit Stretchlimousinen eingelöst werden, sofern diese nicht anders benannt sind.
34.3. Teilzahlung/Bezahlung mit einem Gutschein
Wenn der Kunde eine Teilzahlung der Auftragskosten mit einem Gutschein wünscht, ist das kein Problem. Der Ablauf ist derselbe wie bei jeder anderen verbindlichen Buchung, mit dem einzigen Unterschied, dass der Kunde nur einen Teilbetrag oder gar nichts überweisen muss, je nachdem ob der Gutschein den Rechnungsumfang deckt oder nicht. Die grundsätzlichen Bedingungen der AGB bleiben davon jedoch unberührt.
34.4. Gültigkeit von Wertgutscheinen
Gutschein die von Kunden von uns erworben werden, sind so lange gültig, solange die Firma existiert, jedoch max. 30 Jahre und können lt. der beschriebenen Leistung bei uns eingelöst werden.
34.5. Geschenkte Gutscheine
Gutscheine die wir bei und für Gewinnspiele verschenken, verlieren nach Ablauf von 6 Monaten ihre Gültigkeit.
35. Differenzbetrag
35.1. Allgemein
Sollte durch welchen Umstand auch immer, ein Differenzbetrag zu Gunsten des Kunden entstehen, wird dieser nicht in bar, sondern nur in Form eines Gutscheines erstattet. Derartige Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 30 Jahren.
35.2. Ausnahmen
Ausnahmen, wann ein Differenzbetrag erstattet wird, ist im Punkt -15. Unvorhergesehener Ausfall oder Verspätung- und im Punkt -29.1. Allgemein- beschrieben. Ein Differenzbetrag wird auf ein Konto erstattet, welches vom Kunde bekannt gegeben wurde.
36. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder Inhalte einer in den Vertrag integrierten Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken. Zusätzliche Absprachen oder Sondervereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Jedenfalls bleiben alle anderen Punkte aufrecht.
Ansprechperson
Roman Deisting
Adresse
Harter Straße 91
8053 Graz
Kontakt
+43 699 19 59 05 05
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